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Der Mitgliedsbeitrag

Informationen rund um den Mitgliedsbeitrag, die Beitragstabellen und die Veranlagungserklärung finden Sie hier.

Der größte Teil des Haushaltes der Ärztekammer Berlin wird im Einklang mit dem Berliner Kammergesetz über Beiträge der Mitglieder finanziert. Für einen Teil der zu realisierenden Aufgaben werden Gebühren erhoben. Die zur Finanzierung der Ärztekammer zu entrichtenden Beiträge richten sich nach der Beitragsordnung, welche von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschlossen wird. Die Höhe des individuellen Beitrages ist abhängig von den aus ärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünften im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr. Arbeitslose oder nicht mehr berufstätige Kammerangehörige können auf schriftlichen Antrag von der Beitragszahlung befreit werden.

Für die Beitragsbemessung werden zu Beginn eines jeden Jahres die Veranlagungserklärungen zusammen mit der aktuellen Beitragsordnung und -tabelle an die Kammermitglieder versandt. Die Selbstveranlagung des Beitrages muss nach Erhalt des Formulars innerhalb eines Monats vorgenommen werden. Informationen zur Ausfüllung des Veranlagungsformulars erhalten Sie in der mit versandten Information zur Beitragsveranlagung oder telefonisch bei der für sie zuständigen Mitarbeiterin der Abteilung Kammermitgliedschaft/Berufsbildung/EU- und Kammerrecht. Die Mitarbeiterinnen informieren auch zu Fragen der Beitragsermäßigung bzw. -befreiung.

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