im Folgenden möchten wir Ihnen einige Erläuterungen zu Fragen geben, die
häufig beim Ausfüllen der Veranlagungserklärung entstehen. Diese Erläuterungen erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Sie
eine Frage zur Veranlagungserklärung haben, bitten wir Sie, auf dem
nachfolgenden Musterformular den Cursor auf die Sie interessierende Stelle zu
bewegen. Wir haben folgendes Symbol verwendet, um Hinweise zu hinterlegen:
 |
Bei diesem Symbol erscheint ein kleines Fenster mit erläuterndem
Text beim Zeigen auf das Symbol. (Klicken ist nicht erforderlich.) |
Selbstverständlich stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen der
Abteilung Kammermitgliedschaft/Berufsbildung/EU- und Kammerrecht telefonisch oder auch persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.