Sie finden hier die Logbücher für die Weiterbildungsgänge nach der neuen
Weiterbildungsordnung zum Downloaden und Ausdrucken aufgeführt.
Auf Beschluss des für die Weiterbildung zuständigen Gemeinsamen
Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Berlin sind Logbücher obligater
Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung. Gemäß § 8 Absatz 2 der
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin, in Kraft getreten am 13.04.2006,
dienen Logbücher der geforderten Dokumentation der Weiterbildungsinhalte.