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Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 30. November 2011

Die Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung wurde aktualisiert und neu gefasst. Die Neufassung ist zum 30.11.2011 in Kraft getreten. Die vor dem 30.11.2011 geltende Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung finden Sie hier. Die Richtlinie wendet sich einerseits an die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, andererseits soll sie dem Antragsteller bzw. Strahlenschutzverantwortlichen das Genehmigungsverfahren überschaubar machen und als Richtschnur für die in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgeschriebenen Pflichten und Rechte dienen sowie dem im medizinischen Bereich tätigen Personal auf dem entsprechenden Anwendungsgebiet Hinweise zur Umsetzung der Strahlenschutzgrundsätze geben.

In der neu gefassten Richtlinie wurden folgende FK neu eingeführt:


- (Teil)fachkunden für PET/CT (Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie)

      - SIRT (Selektive Interne Radio-Therapie)    
- RSO (Radiosynoviorthese)

Erwerb der Sachkunde

Dem Sachkundeerwerb sind der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz, eine Einweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung zu Beginn der Tätigkeit vorgeschaltet. Die Sachkunde ist unter ständiger Aufsicht einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben. Der Erwerb erfolgt in einer Einrichtung, die aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung in der Lage ist, die praktische Strahlenanwendung den Erfordernissen des Strahlenschutzes entsprechend zu vermitteln. Die Sachkunde ist durch Zeugnisse nachzuweisen. Anders als nach bisheriger Rechtslage sind für den Erwerb der Sachkunde Mindestzahlen für Therapieverfahren und Untersuchungen vorgesehen.

Sachkundezeugnis

Die Abfassung des Sachkundezeugnisses kann frei erfolgen, sollte sich aber an den Gesichtspunkten orientieren, die sich in der neu gefassten Richtlinie unter Anlage 4 (S. 108) wiederfinden. Ein Sachkundezeugnismuster folgt demnächst.

Übergangsregelungen

Wer vor einer Änderung von Richtlinieninhalten, also vor dem 30.11.2011, zum Fachkundeerwerb mit dem Erwerb der Sachkunde auf einem Anwendungsgebiet begonnen hat, kann diesen Erwerb nach den bis dahin geltenden Regelungen beenden, d. h. bei Antragstellung genügt ein Sachkundezeugnis, das den Anforderungen der vor dem 30.11.2011 geltenden Richtlinie der Strahlenschutzverordnung entspricht.

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