Unser Arztportal
Drucker

Aktualisierung der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV gilt für Ärzte und medizinisches Fachpersonal, die die Fachkunde in der Nuklearmedizin und/oder in der Strahlentherapie besitzen

Pflicht zur Aktualisierung:

Fachkunden im Strahlenschutz gelten nach der novellierten Strahlenschutzverordnung (gültig seit 01.08.2001) nur noch befristet und müssen alle fünf Jahre aktualisiert werden. Auch medizinisches Assistenzpersonal, das in der Vergangenheit die "Kenntnisse im Strahlenschutz" erworben hat, ist davon betroffen.

Aktualisierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachkunde/Kenntnisse:

Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Erwerb der Fachkunde oder der Kenntnisse Aktualisierung bis...
vor 1976 31.07.2003
1976 - 1989 31.07.2004
nach 1989 31.07.2006
01.08.2001 alle 5 Jahre

Aktualisierungskurse

Pfeil Anbieter von Kursen für Ärzte in Berlin

Verfahrensweise nach Aktualisierung

Nach der Teilnahme an einem Aktualisierungskurs  nehmen Sie bitte das erhaltene Zertifikat zu Ihren Unterlagen. Es ist nicht erforderlich, die Aktualisierung der Ärztekammer Berlin anzuzeigen oder das Zertifikat der Ärztekammer vorzulegen oder zuzuschicken!

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed?

Zugang zum Mitgliederportal
BERLINER ÄRZTE - Mitgliederzeitschrift
Online - Antragstellung
Kontaktformular
Anträge auf Anerkennungen, Teilzeitweiterbildung und Weiterbildungsbefugnis ...

... können Sie hier online stellen.
Weiterbildungsstellenbörse
Jobsuche
Unsere Stellenbörse für Weiterbildungsassistenten...
... finden Sie hier
Ihre Ansprechpartner
Jobbörse
Ihre Ansprechpartner...
... finden Sie hier

© 2008 Ärztekammer Berlin

 

Ärztekammer Berlin english_icon
Friedrichstr. 16 | 10969 Berlin
Telefon +49 30 / 40806-0 | Fax +49 30 / 40806-3499 | E-Mail kammer@aekb.de