Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV gilt für
Ärzte und medizinisches Fachpersonal, die die Fachkunde in der Nuklearmedizin
und/oder in der Strahlentherapie besitzen
Pflicht zur Aktualisierung:
Fachkunden im Strahlenschutz gelten nach der novellierten
Strahlenschutzverordnung (gültig seit 01.08.2001) nur noch befristet und müssen
alle fünf Jahre aktualisiert werden. Auch medizinisches Assistenzpersonal, das
in der Vergangenheit die "Kenntnisse im Strahlenschutz" erworben hat, ist davon
betroffen.
Aktualisierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs der
Fachkunde/Kenntnisse:
| Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) |
| Erwerb der Fachkunde oder der Kenntnisse |
Aktualisierung bis... |
| vor 1976 |
31.07.2003 |
| 1976 - 1989 |
31.07.2004 |
| nach 1989 |
31.07.2006 |
| 01.08.2001 |
alle 5 Jahre |
Aktualisierungskurse
Verfahrensweise nach Aktualisierung
Nach der Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nehmen Sie bitte das
erhaltene Zertifikat zu Ihren Unterlagen. Es ist nicht erforderlich, die
Aktualisierung der Ärztekammer Berlin anzuzeigen oder das Zertifikat der
Ärztekammer vorzulegen oder zuzuschicken!