Suchtmedizinische Grundversorgung
|
Curriculum zum Erwerb der Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische
Grundversorgung". Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung ist die
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung ist
Voraussetzung für die Erteilung der Abrechnungsgenehmigung für die
Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patienten durch die KV.
Die Weiterbildung beinhaltet:
- die Teilnahme an der 50-stündigen Kursweiterbildung in
Suchtmedizinischer Grundversorgung sowie
- 80 Stunden Hospitation oder Supervision durch eine suchtmedizinische
Schwerpunkteinrichtung
Eine Liste der Einrichtungen in Berlin, in denen die geforderten
Hospitationen durchgeführt werden können, liegt bei der Ärztekammer vor.
Angesprochen sind alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Kenntnisse und
Fertigkeiten in der Behandlung von Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen
(nicht nur von Drogenabhängigen) verbessern wollen.
- Teil A: Allgemeine Grundlagen
- Teil B: Illegale Drogen
- Teil C: Alkohol, Nikotin und Medikamente
- Teil D: Motivierende Gesprächsführung
|
|
Wissenschaftliche Leitung: |
Dr. Gudrun Mörchen |
Termine:
|
Teil A: Allgemeine Grundlagen
10.02. - 11.02.2012
Teil B: Illegale Drogen
02.03. - 03.03.2012
Teil C: Alkohol, Nikotin und Medikamente
30.03. - 31.03.2012
Teil D: Motivierende Gesprächsführung
04.05. - 05.05.2012 |
|
Veranstaltungsort: |
DRK Kliniken Mitte
Haus E
Drontheimer Straße 39 - 40
13359 Berlin |
|
Kursgebühr: |
135,- EUR je Kursteil, Ermäßigung auf Anfrage |
|
Fortbildungspunkte: |
15 Punkte pro Kursteil |
Information und
Anmeldung:
|
Tel.: 030 40806-1301/-1303
Fax: 030 40806-551399
E-Mail: fb-aag@aekb.de
|
|
Programm: |
s. Flyer |
Zum Seitenanfang
Zugang zum Mitgliederportal
BERLINER ÄRZTE - Mitgliederzeitschrift
Frequently asked questions (FAQs)
Fragen & Antworten zur Ärztlichen Fortbildung
... finden Sie hier