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Fragen & Antworten

Wo und wann gilt die Nachweispflicht bezüglich ärztlicher Fortbildung? Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich? Auf diese und viele andere Fragen finden Sie hier Antworten

Die drei häufigsten Fragen zur ärztlichen Fortbildung - und ihre Beantwortung:

1. Für wen gilt die Nachweispflicht bezüglich ärztlicher Fortbildung?

Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 4 (1) der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin verpflichtet, "sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist". Die Nachweispflicht bezüglich der erfolgten Fortbildung gestaltet sich folgendermaßen:

Für Vertragsärzte:

Nach § 1 der Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte sind alle Vertragsärzte, alle ermächtigten und alle bei niedergelassenen Vertragsärzten oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärzte zum Nachweis der Fortbildung verpflichtet (Näheres s. a. KBV-Regelung zur Fortbildungspflicht).

Für Krankenhausärzte:

Gemäß der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 SGB V zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus sind alle in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus tätigen Fachärzte zum Nachweis ihrer Fortbildung verpflichtet (Näheres s.a. Beschluss des G-BA über eine Neufassung der Regelungen zur Fortbildung Krankenhaus und Tragende Gründe zum Beschluss des G-BA über eine Neufassung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus: Harmonisierung mit den vertragsärztlichen und berufsrechtlichen Regelungen zur Fortbildungspflicht.)

2. Wie viele Fortbildungspunkte werden in welchem Zeitraum benötigt?

Der Nachweis der Fortbildung erfolgt über ein von der Ärztekammer Berlin ausgestelltes Fortbildungszertifikat, das den Erwerb von mindestens 250 Fortbildungspunkten in einem Zeitraum von fünf Jahren bescheinigt.

3. Was bedeutet "Gültigkeit eines Fortbildungszertifikats"?

Das Fortbildungszertifikat hat ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Mit der Ausstellung des Fortbildungszertifikats beginnt der nächste 5-Jahres-Zeitraum, innerhalb dessen wiederum 250 Fortbildungspunkte erworben werden müssen.


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