Hier finden Sie die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, Hinweise zu ihrer Duchsetzung sowie Beiträge zu speziellen berufsrechtlichen Fragestellungen.
Die Berufsordnung und Ihre Durchsetzung
Die Berufsordnung und ihre Durchsetzung
Sie finden hier Informationen zur Berufsordnung, Musterberufsordnung, zum Geltungsbereich und der Durchsetzung der Berufsordnung.
Angaben im Impressum der Internetseite eines Arztes
Immer mehr Ärzte nutzen die Möglichkeit der Darstellung ihrer Praxis im Internet. Neben den Bestimmungen der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin (BO), hierbei insbesondere der des § 27 BO, sollten von Kammermitgliedern dabei aber auch die Vorgaben des Telemediengesetztes (TMG) beachtet werden. Das TMG ist am 01.03.2007 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Teledienstgesetz (TDG) abgelöst.
Anzeigepflicht für Arzneimittelherstellung
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Mit der 15. AMG-Novelle ist der bisherige § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG gestrichen worden. Gemäß dem neu gefassten § 13 Abs. 1 AMG ist die gewerbs- und berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln erlaubnispflichtig.
Merkblatt Aufklärungspflicht
(PDF, 31 kByte)
Informationen über die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und die jeweils zu befürchtenden Komplikationen finden Sie hier
Merkblatt Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen
(PDF, 36 kByte)
Das Merkblatt bietet Informationen darüber, wie sich Ärzte verhalten sollen, wenn eine minderjährige Schwangere einen Schwangerschaftsabbruch wünscht vor allem, wenn die Erziehungsberechtigten dem nicht zustimmen.