Hier finden Sie Hinweise auf aktuelle Gesetzesänderungen
Aktuelle Gesetzesänderungen
Patientenrechte im Gesetz - Das Wichtigste zum Patientenrechtegesetz
Am 29. November 2012 hat der Deutsche Bundestag die Regelungen zum sog. Patientenrechtegesetz beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 1. Februar 2013 zugestimmt. Zugleich ist das Plenum einem von den Ausschüssen vorgelegten Entschließungsantrag nicht gefolgt. Mit diesem sollte darauf verwiesen werden, dass wesentliche Vorschläge des Bundesrates zu dem Gesetz nicht berücksichtigt wurden. Die Bundesregierung sollte zudem aufgefordert werden, zeitnah die vom Bundesrat geforderten Verbesserungen des Gesetzes vorzubereiten und hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Das Patientenrechtegesetz ist wie am 29. November 2012 vom Bundestag beschlossen am 26. Februar 2013 in Kraft getreten.
Betreuungsrecht - Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen
Mit dem am 27.02.2013 in Kraft getretenen "Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen" (BGBl. I 2013/9) regelt der Bundesgesetzgeber, unter welchen Voraussetzungen eine betreute Person auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden darf. Die Neuregelung war aufgrund einer Änderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) erforderlich geworden.
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Im Januar 2010 trat eine Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Von zentraler Bedeutung sind dabei eine ergebnisoffene Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit.
Zum Seitenanfang
Zugang zum Mitgliederportal
BERLINER ÄRZTE - Mitgliederzeitschrift
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner zu berufsrechtlich relevanten Fragen ...
... finden Sie hier!
Frequently asked questions (FAQs)
Antworten auf häufig gestellte berufsrechtlich relevante Fragen ...
... finden Sie hier