Sowohl das Berliner Kinderschutzgesetz (KiSchuG Bln) vom 17.12.2009 als auch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) enthalten im Interesse des Schutzes Minderjähriger Regelungen zur ärztlichen Berufsausübung. Im Folgenden werden diese Regelungen kurz zusammengefasst.
Ab dem 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG mit seinen wesentlichen Regelungen ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft.
Im Januar 2010 trat eine Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Von zentraler Bedeutung sind dabei eine ergebnisoffene Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit.