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Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Die Antworten finden Sie hier


Wo kann ich in Berlin Approbation bzw. Berufserlaubnis beantragen?

Die Approbation und die Berufserlaubnis werden von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Approbationsbehörde erteilt. In Berlin handelt es sich dabei um das

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Fehrbelliner Platz 1
10702 Berlin
Tel.: 030 9012-0

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und deren Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage des LAGeSo
http://www.berlin.de/lageso


Kann ich meine Approbation durch Langzeitarbeitslosigkeit verlieren?

Nein. Die Approbation kann nur zurück genommen oder widerrufen werden, wenn hierfür jeweils die Voraussetzungen von § 5 Bundesärzteordnung (BÄO) gegeben sind.


Wodurch unterscheidet sich eine Berufserlaubnis von einer Approbation?

Bei der Approbation handelt es sich um die zeitlich unbeschränkt gültige staatliche Genehmigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland. Die Approbation ermöglicht insbesondere die privatärztliche Niederlassung. Sie kann grundsätzlich nur Deutschen und Staatsangehörigen der EU-Staaten erteilt werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bundesärzteordnung (BÄO) verwiesen.

Die Berufserlaubnis ist dagegen eine befristete, inhaltlich beschränkbare und in der Regel auch beschränkte Genehmigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

Informationen für Ärzte nichtdeutscher Staatsbürgerschaft, die in Deutschland tätig werden möchten, finden Sie auf folgender Website der Bundesärztekammer:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Auslandsdienst/10InDeutschland/index.html


Auf welche Stellen kann ich mich mit einer Berufserlaubnis bewerben?

Je nach Stand der Weiterbildung besteht die Möglichkeit der Bewerbung auf Assistenzarzt- oder Facharztstellen im Krankenhaus, in Reha-Einrichtungen, im öffentlichen Gesundheitswesen, bei Behörden und in der Pharmaindustrie. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Anstellung durch einen niedergelassenen Arzt.


Kann ich mit der Berufserlaubnis eine Praxisvertretung übernehmen?

Wegen der inhaltlichen Beschränkungen der Berufserlaubnis ist eine Berufserlaubnis in der Regel für eine Praxisvertretung nicht ausreichend.

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