Sechs Jahre hatte es gedauert, bis in der Bundesrepublik die Richtlinie 96/29 des Rates der Europäischen Gemeinschaft in der Röntgenverordnung umgesetzt wurde. Seit dem 18. Juni 2002 werden durch die novellierte Röntgenverordnung (RöV) neue Anforderungen an Strahlen anwendende Ärzte gestellt von denen wir Ihnen hier einige ausgewählte Änderungen vorstellen möchten.
Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung - Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) in der Ärztekammer Berlin hat in den letzten Monaten leider in mehreren Fällen feststellen müssen, dass Betreiber röntgendiagnostischer Anlagen die Konstanzprüfungen nicht regelmäßig durchführen.
Am 1. September 2005 trat die Richtlinie bundesweit in Kraft. Die Richtlinie enthält einige Ausführungen, Klarstellungen und Änderungen, die für den radiologisch tätigen Arzt von Bedeutung sind.