Hier finden Sie Informationen zu den Maßnahmen der externen vergleichenden Qualitätssicherung im Krankenhaus nach § 137 SGB V - Qualitätsbüro Berlin (QBB)
Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 Abs. 7 SGB V
gibt die Maßnahmen zur externen vergleichenden Qualitätssicherung gem. § 137
SGB V Abs. 1 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser bundesweit
einheitlich und verbindlich vor. Auf Ebene des Landes Berlin wurde mit dem Ziel, die qualitativ
hochwertige Versorgung der Patienten zu sichern und weiterzuentwickeln sowie
die gesetzlich verankerten Qualitätssicherungsmaßnahmen in der
stationären Versorgung nach § 137 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
umzusetzen, zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in
Berlin, dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und der Berliner
Krankenhausgesellschaft e. V. als Vertragspartner, sowie im Einvernehmen mit
der Ärztekammer Berlin und unter Beteiligung des Landespflegerats
Berlin-Brandenburg Vereinbarungen zur Durchführung der externen
Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung nach § 137 SGB V
geschlossen. Diese vier Organisationen sind in einem dem Qualitätsbüro vorstehenden
Lenkungsausschuss vertreten, der über alle Grundsatzfragen zu den
routinemäßigen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 137 SGB V auf Landesebene
entscheidet. Das Qualitätsbüro ist organisatorisch bei der Ärztekammer Berlin
angesiedelt und wird durch die Krankenkassen in Berlin finanziert. Zu den
Hauptaufgaben des Qualitätsbüros gehört die administrative Unterstützung des
Lenkungsausschusses sowie die Information und Beratung
der Krankenhäuser in Berlin bei der Umsetzung der vertraglichen und
gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung in der stationären
Versorgung.
Das Qualitätssicherungsverfahren bietet den beteiligten
Krankenhäusern die Möglichkeit, den eigenen Leistungsstand im Vergleich
mit anderen Krankenhäusern die Möglichkeit, den eigenen Leistungsstand
im Vergleich mit anderen Krankenhäusern (landes- und bundesweit) kennen
zu lernen und falls erforderlich, kontinuierlich interne Maßnahmen zum
Erhalt oder zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen
Qualität umzusetzen.