In der
Richtlinie zur Qualitätssicherung quantitativer
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen der
Bundesärztekammer werden Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung,
insbesondere an die Messgenauigkeit von quantitativen laboratoriumsmedizinischen
Analysen festgelegt. Mit Hilfe von Fehlergrenzen (zulässige maximale
Messabweichungen) erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse der internen und
externen Qualitätssicherung. Zusätzliche Verfahren für die Kontrolle und
Bewertung der Genauigkeit, z. B. die Verwendung zusätzlicher Kontrollproben in
unterschiedlichen Konzentrationsbereichen sind empfehlenswert.
Diese Richtlinie (gültig ab 01.04.2008) von allen Personen anzuwenden, die quantitative
laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführen.