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Qualitätssicherung in der Labormedizin

In der Richtlinie zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen der Bundesärztekammer werden Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung, insbesondere an die Messgenauigkeit von quantitativen laboratoriumsmedizinischen Analysen festgelegt. Mit Hilfe von Fehlergrenzen (zulässige maximale Messabweichungen) erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse der internen und externen Qualitätssicherung. Zusätzliche Verfahren für die Kontrolle und Bewertung der Genauigkeit, z. B. die Verwendung zusätzlicher Kontrollproben in unterschiedlichen Konzentrationsbereichen sind empfehlenswert.

Diese Richtlinie (gültig ab 01.04.2008) von allen Personen anzuwenden, die quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführen.

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