Die Kassenärztliche Vereinigung ist nach den "Richtlinien Methoden
vertragsärztlicher Versorgung" (früher "BUB-Richtlinien") für die
Qualitätssicherung der Behandlung zuständig. Einzelheiten über
Qualitätsanforderungen und Beurteilungskriterien und zur Qualitätsprüfung im
Einzelfall entnehmen Sie bitte den
Veröffentlichungen der KV.
Bei Fragen zur substitutionsgestützten Behandlung, zur Vermittlung von
zugelassenen Ärztinnen und Ärzten oder zur Kontaktaufnahme mit
Drogenberatungsstellen können Sie sich an die Abteilung Qualitätssicherung der
KV Berlin, Herrn von Blanc (Tel.: 030 31003439, E-Mail:
andreas.vonblanc@kvberlin.de)
wenden.