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Was ist zu tun, wenn Arbeitslosigkeit droht?

Auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie nützliche Tipps bei einer drohenden Arbeitslosigkeit. Das Wichtigste haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst.

Nach § 37 b SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- verhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.

Dabei wird unterschieden zwischen der Arbeitssuchendmeldung und der Arbeitslosmeldung. Während die Arbeitslosmeldung hauptsächlich der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche dient, dient die Arbeitssuchendmeldung der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg finden Sie ebenfalls auf der unten stehenden Seite.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

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