(18.06.2009)
Neuer Schritt im Kampf gegen Antibiotika-resistente Staphylokokken
Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer
Behandlungen. Allein in Deutschland treten jährlich 400 000 bis 600 000 Fälle
auf. Unter ihnen weisen die Fälle, bei denen sich Patientinnen und Patienten mit
dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) anstecken, vermehrt
einen schweren oder sehr schweren Krankheitsverlauf auf. Der Erreger verursacht
insbesondere Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Die
Resistenz schränkt die Behandlungsmöglichkeiten erheblich ein und begünstigt die
weitere Verbreitung.
Die entsprechende Verordnung, mit der die Labormeldepflicht nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgedehnt wird
(Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung), wurde am 30.05.2009 im
Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Auf diese Weise
soll sichergestellt werden, dass die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders
schwere Fälle von MRSA-Infektionen informiert werden und so schneller notwendige
Maßnahmen ergreifen können. In Zukunft ist jeder Nachweis des Krankheitserregers
MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen
Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden.
Die Meldepflicht für MRSA ist eine von mehr als 40 Aktionen im
Gesundheitssektor der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART). DART ist
eine gemeinsame Strategie der Bundesministerien für Gesundheit, für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Bildung und Forschung.