Die Ärztekammer Berlin ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer/innen
Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehören:
die Prüfung und Registrierung der von den Ausbildenden zur Eintragung in
das Kammerverzeichnis eingereichten Berufsausbildungsverträge
die Planung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung der
Auszubildenden
die Beratung der Auszubildenden und der Ausbildenden sowie an dem
Ausbildungsgang interessierter Personen
die Überwachung der Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen
Rechtsvorschriften
die Koordination der Fort- und Weiterbildung der Medizinischen
Fachangestellten und Arzthelfer/innen
Die Grundzüge der Berufausbildung der Medizinischen Fachangestellten und
Arzthelfer/innen werden von dem bei der Kammer eingerichteten
Berufsbildungsausschuss auf
der Grundlage der geltenden Gesetze mitgestaltet. Für die Abnahme der Prüfungen
errichtet die Ärztekammer Prüfungsausschüsse
in der erforderlichen Anzahl.
In allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsausbildung zum/zur Arzthelfer/in bzw. zum/zur Medizinischen Fachangestellten wird der Ausschuss unterrichtet und gehört