Die Ärztekammer Berlin ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer/innen
Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehören:
- die Prüfung und Registrierung der von den Ausbildenden zur Eintragung in
das Kammerverzeichnis eingereichten Berufsausbildungsverträge
- die Planung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung der
Auszubildenden
- die Beratung der Auszubildenden und der Ausbildenden sowie an dem
Ausbildungsgang interessierter Personen
- die Überwachung der Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen
Rechtsvorschriften
- die Koordination der Fort- und Weiterbildung der Medizinischen
Fachangestellten und Arzthelfer/innen
Die Grundzüge der Berufausbildung der Medizinischen Fachangestellten und
Arzthelfer/innen werden von dem bei der Kammer eingerichteten
Berufsbildungsausschuss auf
der Grundlage der geltenden Gesetze mitgestaltet. Für die Abnahme der Prüfungen
errichtet die Ärztekammer Prüfungsausschüsse
in der erforderlichen Anzahl.