Berufsausbildungen mit einem Beginn bis 31. Juli 2006
Sie erhalten hier folgende Informationen:
Alle Anträge, Formulare, Merkblätter und Musterschreiben finden Sie im
Downloadbereich (s. rechter Seitenrand).
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit (§
21 Abs. 1 S. 1 BBiG). Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf des
Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung, so endet das
Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den
Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG). Besteht die/der Auszubildende die
Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf
ihr/sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein
Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).
Informationen zur Möglichkeit einer Abkürzung oder Verlängerung der
Ausbildungsdauer sowie einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung finden
Sie in den FAQs. Alle maßgeblichen Musterschreiben für die Abkürzung bzw.
Verlängerung der Ausbildungszeit finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ausbildungsort
Die Ausbildung zur Arzthelferin findet an drei Tagen in der Woche in der
Arztpraxis und an zwei Tagen in der Woche teilweise in der Berufsschule statt.
Außerdem besuchen die Auszubildenden die Kursmodule der
Überbetrieblichen Ausbildung der Ärztekammer Berlin.
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Wohnbezirk der
Auszubildenden:
- Oberstufenzentrum Gesundheit 1 (OSZ I)
Schwyzer Straße 6 - 8
13349
Berlin (Wedding)
Tel.: 453080-14, Fax:453080-77, Ansprechpartnerin: Frau
Walter
(Bezirke: Charlottenburg - Falkensee - Friedrichshain - Lankwitz -
Lichterfelde - Mitte - Pankow - Prenzlauer Berg - Reinickendorf - Schöneberg -
Spandau - Steglitz - Tiergarten - Wedding - Weißensee - Wilmersdorf -
Zehlendorf)
- Oberstufenzentrum Gesundheit 2 (OSZ II)
Peter-Weiss-Gasse 8
12627
Berlin (Hellersdorf)
Tel.: 9928903, Fax: 992890-59, Ansprechpartnerin: Frau
Thiel
(Bezirke: Adlershof - Blankenburg - Britz - Buckow -
Friedrichshain - Hellersdorf - Hohenschönhausen - Karow - Köpenick - Kreuzberg
- Lichtenberg - Lichtenrade - Marienfelde - Marzahn - Neukölln -
Oberschöneweide - Rudow - Tempelhof - Treptow - Weißensee)
Berufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten
und Kenntnisse:
- Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die ärztliche Praxis,
- Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle
Energieverwendung,
- Maßnahmen der Praxishygiene,
- Anwenden und Pflegen medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate,
- Betreuen von Patienten in der ärztlichen Praxis,
- Hilfeleistung bei Notfällen
- Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Arztes,
- Durchführen von Laborarbeiten einschließlich der Qualitätssicherung,
- Umgehen mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil-
und Hilfsmitteln,
- Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über
Krankheiten,
- Anatomie, Physiologie und Pathologie,
- Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation,
- Organisieren der Praxisabläufe einschließlich Textverarbeitung,
- Durchführen des Abrechnungswesens,
- Durchführen von Verwaltungsarbeiten,
- Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.
Hinweis
Am 1. August 2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur
Medizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Diese Verordnung löst die
"alte" Verordnung über die Ausbildung zum/zur Arzthelfer/-in vom 10. Dezember
1985 ab und erfasst alle Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2006 oder
später beginnen.
Nach § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen
Fachangestellten können Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der
Verordnung bestehen, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit
nach den Vorschriften der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Parteien
des Ausbildungsverhältnisses dies vereinbaren.
Mit Inkrafttreten der "neuen" Verordnung gilt die Berufsbezeichnung
"Medizinische/r Fachangestellte/r". Diese Bezeichnung ist - im Gegensatz zu den
Berufsbezeichnungen von Gesundheitsberufen nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 des
Grundgesetzes, wie z. B. Logopäde/Logopädin oder Ergotherapeut/in - nicht
gesetzlich geschützt. Daher können sich Arzthelfer/innen ab dem 1. August 2006
ohne weiteres auch Medizinische/r Fachangestellte/r nennen.
Berichtsheft
Die/Der Auszubildende hat einen schriftlichen Ausbildungsnachweis in Form eines
Berichtsheftes zu führen. Ihr/Ihm ist Gelegenheit zu geben, dies während der Ausbildungszeit zu
tun. Im Berichtsheft soll
die/der Auszubildende wöchentlich über einen Schwerpunkt der praktischen Ausbildung
berichten. Das Berichtsheft ist von den Ausbildenden regelmäßig durchzusehen und
abzuzeichnen. Das Berichtsheft ist auf Anforderung der
Ärztekammer vorzulegen. Die Führung des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die
Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Muster-Berichtsheftseiten finden
Sie in unserem Downloadbereich.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erfolgt schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder
Aufgaben.
Prüfungsgebiete:
- Gesundheitswesen,
- Praxishygiene,
- Apparate und Instrumente,
- Anatomie und Physiologie,
- Praxisorganisation,
- Sozialgesetzgebung.
Nähere Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie in den FAQs.
Abschlussprüfung
1. Gegenstand der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse, die in
der Ausbildung erworben wurden, sowie auf den im Berufsschulunterricht
vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsfächern Medizin, Verwaltung sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsfach Praktische Übungen
mündlich durchzuführen. Für die schriftliche Prüfung kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus
folgenden Gebieten in Betracht:
Im Prüfungsfach Medizin:
- Anatomie, Physiologie und Pathologie,
- Anwendung der medizinischen Terminologie und Grundkenntnisse über
Krankheiten
- Labor, Praxishygiene, Arbeitsschutz und Umweltschutz,
- Medizinische Apparate, Geräte und Instrumente,
- Grundkenntnisse über Arzneimittel, einschließlich Impfstoffe,
- Prävention und Prophylaxe;
Im Prüfungsfach Verwaltung:
- Gesundheitswesen
- Grundkenntnisse fachbezogener Rechtsvorschriften und der
Sozialgesetzgebung,
- kassenärztliche Abrechnung,
- Privatliquidation,
- Rechnungswesen und Zahlungsverkehr,
- Praxisorganisation;
Im Prüfungsfach Wirtschaft- und Sozialkunde:
- allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der
Berufs- und Arbeitswelt.
Die Fragen und Aufgaben der schriftlichen Prüfungen werden in Form von
Auswahlfragen gestellt.
Im Prüfungsfach Praktische Übungen
soll der Prüfling bei der Bearbeitung praktischer Vorgänge zeigen, dass er
technische, medizinische und verwaltungsmäßige Zusammenhänge einer Arztpraxis
versteht und praktische Aufgaben lösen kann. Es kommen Fragen und Aufgaben
insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
- Umgang mit Patienten,
- Hilfeleistung in der Praxis,
- Anwendung und Pflege medizinischer Apparate, Geräte und Instrumente,
- Durchführung von Abrechnungsvorgängen
- Formularwesen,
- Abwickeln von Schriftverkehr.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und im
Durchschnitt der Prüfungsergebnisse für die Prüfungsfächer Medizin und
Verwaltung mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in mindestens einem Prüfungsfach mit ungenügend (Note 6) gewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
2. Ablauf der Abschlussprüfung
- Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt durch die
Ärztekammer Berlin (die/der ausbildende Ärztin/Arzt wird angeschrieben).
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der
Ärztekammer gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind der Anmeldung
beizufügen:
- Bescheinigung über die Zwischenprüfung, wenn die Zwischenprüfung nicht
bei der Ärztekammer Berlin abgelegt wurde
- Bescheinigung der berufsbildenden Schule über die Fehltage in der
Berufsschule während der Ausbildungszeit oder die Zeugnisse der
zurückgelegten Berufsschulsemester in Kopie
- Berichtsheft (schriftlicher Ausbildungsnachweis) oder die Bestätigung
des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der Ausbildungsnachweis) geführt
wurde
- Bescheinigung des ausbildenden Arztes über den Umfang der Fehltage in
der Praxis
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (z. B. Bescheinigung
einer Zusatzausbildung)
- Bei der Durchführung der Prüfung werden die besonderen Verhältnisse
behinderter Menschen berücksichtigt. Bitte senden Sie ggf. eine
Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung ein.
- Die Ärztekammer Berlin bzw. ein von ihr errichteter Prüfungsausschuss
überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung.
- Die Nichtzulassungsentscheidungen bzw. Zulassungsentscheidungen bei
Anträgen auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung werden den
Auszubildenden und den Ausbildenden schriftlich mitgeteilt.
- Die Einladungen zur schriftlichen Abschlussprüfung werden an die
Prüfungskandidaten versandt. Dies ist bei "regulären" Prüfungskandidaten
zugleich die Mitteilung über die Zulassungsentscheidung.
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Den Prüfungsteilnehmern und deren Ausbildenden werden das Ergebnis der
schriftlichen Abschlussprüfung und der Termin der praktisch/mündlichen Prüfung
ca. eine Woche vor dieser bekannt gegeben.
- Praktische Übung (Praktische Abschlussprüfung)
- Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach
Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche
Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag
geben kann (mündliche Ergänzungsprüfung).
- Die Arzthelferinnen-Briefe und die
Prüfungszeugnisse werden den Prüfungsteilnehmern ausgehändigt.
Ein Musterschreiben für einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur
Abschlussprüfung finden Sie in unserem Downloadbereich. Nähere Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie auch in den
FAQs.
Gebühren
Die Gebühren sind vom Ausbildenden zu tragen. Die Gebühren richten sich nach
der jeweils geltenden
Gebührenordnung der
Ärztekammer Berlin.