Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen
Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im
Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.
Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer Auslandsqualifikation
bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen
Prüfungszeugnis. Es wird ihnen allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis
erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid.
Die Bescheinigung der
Gleichwertigkeit ist für die Ausübung des Berufs "Medizinische/r
Fachangestellte/r" keine zwingende Voraussetzung, das heißt, man kann sich auch
ohne eine formale Gleichwertigkeitsbescheinigung auf dem Arbeitsmarkt bewerben.
Eine Gleichwertigkeitsfeststellung macht die im Ausland erworbene Qualifikation
jedoch transparent. Damit ist die Qualifikation für einen Arbeitgeber besser
einzuschätzen. Den Anspruch auf das Anerkennungsverfahren und das Verfahren
selbst regelt das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von
Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG).
Die
Ärztekammern sind zuständige Stelle für die Durchführung des Verfahrens nach dem
BQFG mit dem deutschen Berufsabschluss "Medizinische/r Fachangestellte/r". Das
Gesetz räumt den zuständigen Stellen die Möglichkeit ein, diese Aufgabe anderen
zuständigen Stellen zu übertragen. Die Ärztekammer Berlin hat von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht und der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Aufgabe der
Gleichwertigkeitsfeststellung übertragen. Die Aufgabenübertragung wurde durch
die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt.
Interessenten aus Berlin, die einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
stellen möchten, wenden sich daher bitte direkt an:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Nicole Recker
Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Telefon: 0251/929-2252
Fax: 0251/929-2299
E-Mail: mfa@aekwl.de
Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen zum Verfahren der
Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem Abschluss
Medizinische/r Fachangestellte/r.
1. Das Berufsbild "Medizinische/r
Fachangestellte/r"
Bevor Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen,
empfehlen wir Ihnen, sich mit den Einsatzgebieten und dem Berufsbild
"Medizinische/r Fachangestellte/r" vertraut zu machen. Die Durchführung des Antragverfahrens ist nur sinnvoll, wenn die im Ausland erreichte Ausbildung
vergleichbare Inhalte und Ziele verfolgte. Wir empfehlen Ihnen daher, ggf. zu
prüfen, ob die erworbene Ausbildung eher eine Vergleichbarkeit mit anderen
Berufen, z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in
(Krankenschwester/Krankenpfleger), Medizinisch-Technische/r Assistent/in o. ä.
aufweist. Hierzu finden Sie auch Informationen unter:
www.anerkennung-in-deutschland.de.
2. Merkblatt zum Anerkennungsverfahren
Nähere Erläuterungen zur Feststellung der
Gleichwertigkeit und zum Feststellungsverfahren und den gesetzlichen Grundlagen
finden Sie auf den folgenden Merkblättern:
Informationen zum neuen
Anerkennungsgesetz finden Sie
hier.
Ausführliche Erläuterungen
zum Anerkennungsgesetz des Bundes finden Sie
hier.
3. Weitere Informationen
Weitere Informationen und einen Wegweiser zu weiteren zuständigen Stellen finden
Sie im Internet unter:
-
www.anerkennung-in-deutschland.de
(Zentrales Portal für Anerkennungssuchende und Berater, Informationen zum
Anerkennungsgesetz, Anerkennungsverfahren, Pfad zur zuständigen Stelle und zur
lokal zuständige Beratungsstelle).
- www.netzwerk-iq.de
(Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Migranten, Erstanlaufstellen
für Anerkennungssuchende und in der Regel den Verweis an die zuständige
Stelle)