(05.07.2011)
Berliner Ärztekammerpräsident Jonitz sieht Chancengleichheit und Transparenzgebot durch aktuellen Gesetzentwurf verletzt
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz, sieht mit dem
geplanten Versorgungsgesetz grundlegende liberale Prinzipien verletzt. "Der
aktuelle Entwurf lässt an vielen Stellen liberale Werte wie Gleichbehandlung,
Fairness und Transparenz deutlich vermissen", erklärte Jonitz und fügte hinzu:
"Den eingeforderten Wettbewerb im Gesundheitswesen kann es nur geben, wenn den
Beteiligten vom Gesetzgeber gleiche Chancen eingeräumt werden."
Konkret nannte der Kammerpräsident den Zugang zu den so genannten Routinedaten
der gesetzlichen Krankenkassen. "Routinedaten sind von zentraler Bedeutung für
eine realistische patienten- und problemorientierte ärztliche Fort- und
Weiterbildung. Nur wenn auch die Ärztekammern über Daten verfügen, welche
Krankheiten und Eingriffe an welchen Orten mit welcher Häufigkeit auftreten bzw.
vorgenommen werden, können gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt
werden", erklärte Jonitz weiter.
Im geplanten §303e SGB V sind zwar für solche Institutionen, die materielle
Interessen vertreten, Einsichtsrechte vorgesehen, Ärztekammern, die die Qualität
und Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten gewährleisten, bleiben außen vor. Wer
Ärztekammern von diesen Informationsquellen abschneidet, meint es mit der
Verbesserung der Versorgungsqualität nicht ernst und trägt damit zum Ärztemangel
aktiv bei.
Kritikwürdig ist aus Sicht von Jonitz außerdem die im Gesetz vorgesehene Reform
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Da es laut §92 SGB V zu den Aufgaben
des G-BA gehört, Richtlinien zur ärztlichen Behandlung zu beschließen, ist eine
Stimmberechtigung bzw. Beteiligung der Ärztekammern bei allen inhaltlichen
Themen und in allen Ausschüssen des G-BA zwingend notwendig. "Warum haben die
offiziell per Gesetz für die Qualität der Patientenversorgung zuständigen
Ärztekammern weniger Rechte als Patientenvertreter?", fragt Jonitz. Zugleich
müsse bei einer Neuordnung des G-BA sichergestellt werden, dass auf Seiten der
Leistungsträger ein ausreichendes Stimmgewicht gegenüber der Seite der
Kostenträger sichergestellt wird. Bislang wurden sachgerechte Entscheidungen
durch Blockbildung der Krankenkassen häufig verhindert. "Ohne ausreichende
ärztliche Expertise ist eine bedarfsorientierte Patientenversorgung nicht
möglich", hob Jonitz hervor.
Der Berliner Kammerpräsident beklagte zudem eine gravierende Ungleichbehandlung
von Krankenkassen und Leistungsträgern durch den Gesetzgeber. Einerseits wird
auf Seiten der Leistungsträger umfassende Transparenz wie zum Beispiel durch das
Erstellen von detaillierten Qualitätsberichten gefordert, andererseits sind so
genannte Verträge zur Integrierten Versorgung der Krankenkassen per Gesetz
ausdrücklich erwünscht, aber an keiner Stelle öffentlich einsehbar. "Dies
verstößt zutiefst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das
Transparenzgebot", kritisierte Jonitz. Ärztinnen und Ärzte werden mit
bürokratischen Vorgaben fremdbestimmt und müssen zwangsweise Rechenschaft
ablegen, deren Nutzen fragwürdig ist. Krankenkassen dürfen nach Belieben und
ohne jede öffentliche Kontrolle Verträge schließen. Er fügte hinzu: "An diesen -
sowie einigen weiteren - Punkten muss der liberale Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr dringend nachbessern. Gesundheitspolitik ist nachhaltig, wenn sie
sich primär an Werten und erst sekundär an Kosten orientiert. Dies gilt in
besonderem Maße für eine an liberalen Werten ausgerichtete Partei."
Beachten Sie dazu auch die Resolution der Ärztekammer Berlin vom 19.10.2010
unter
www.aerztekammer-berlin.de/40presse/10_pressemitt/777_Fairer_Wettbewerb/index.html
ÄRZTEKAMMER BERLIN
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