(18.05.2011)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin und Ärztekammer Berlin: Patienten werden wie gewohnt behandelt
Gemeinsame
Presseerklärung der KV Berlin und der Ärztekammer Berlin
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Ärztekammer Berlin
versichern, dass Patienten der am 30. Juni schließenden City BKK auch weiterhin
in gewohntem Umfang behandelt werden. "Die Berliner Ärztinnen und Ärzte lassen
ihre Patienten nicht im Stich", erklären KV-Vorsitzende Dr. med. Angelika Prehn
und Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz gemeinsam. Bis zum 30. Juni können Patienten der City BKK ganz normal mit ihrer
Versichertenkarte den Arzt aufsuchen. Die erbrachten Leistungen werden wie
gewohnt über die KV Berlin abgerechnet. Nach dem 1. Juli besteht weiterhin ein
Behandlungsanspruch der Patienten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung,
wenn sie einen gültigen Versicherungsnachweis erbringen. "Das muss noch nicht
die neue Krankenversichertenkarte sein, eine sogenannte provisorische
Krankenversichertenkarte reicht aus", erklärt Prehn. "Kommt ein Patient nach dem
1. Juli in die Praxis und hat sich noch nicht für eine neue Kasse entschieden,
wird er selbstverständlich behandelt. Dies kann innerhalb der gesetzlich
geregelten Frist auch ohne Nachweis erfolgen. In solchen Fällen ist der Arzt
verpflichtet, eine private Rechnung auszustellen", führt Prehn weiter aus. Wird
der Versicherungs-Nachweis bis zum Quartalsende beim behandelnden Arzt
nachgereicht, sei die vom Versicherten entrichtete Vergütung zurückzuzahlen,
betont Prehn. Die KV Berlin hat die Berliner Kassenärzte bereits mit einer
Sonderausgabe des Praxisinformationsdienstes über die Einzelheiten informiert:
http://www.kvberlin.de/20praxis/80service/85praxisinfodienst/pid_07_2011.pdf
"Der Risikostrukturausgleich ist in der jetzigen Form gescheitert, wenn einzelne
Krankenkassen City BKK-Patienten aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes
abweisen", erklärt Kammerpräsident Jonitz, "hier ist der Gesetzgeber dringend
gefordert, Abhilfe zu schaffen." Grundsätzlich soll über den so genannten
Morbi-RSA ein Ausgleich erfolgen, wenn die Verteilung von Versicherten mit einer
hohen Leistungsinanspruchnahme unter den Krankenkassen ungleich ist. "Man erlebt
jetzt, dass die Regelungen unzureichend sind und eben keinen am
Versorgungsbedarf der Patienten orientierten Ausgleich herstellen." Unabhängig
von dieser Fehlsteuerung ist es aber die gesetzliche Pflicht der Krankenkassen,
die Betroffenen zu versichern (Kontrahierungszwang), wie Jonitz bereits am
Montag betont hatte.
"Wir können uns der Forderung der Ärztekammer nur anschließen. Es kann nicht
sein, dass Kassen Patienten ablehnen, nur weil sie krank und alt sind. Wir
dringen darauf, hier schnellstmöglich eine Lösung zu finden - gerade vor dem
Hintergrund, dass bereits über weitere insolvente Kassen spekuliert wird", sagt
Prehn.
Ansprechpartner:
KV Berlin
- Pressestelle -
Alexandra-Corinna Rieger, Tel. 030/31003-681
E-Mail:
alexandra-corinna.rieger@kvberlin.de
ÄRZTEKAMMER BERLIN
- Pressestelle -
Sascha Rudat, Tel. 030/ 40 80 6-4100/-4101
E-Mail: presse@aerztekammer-berlin.de