(06.05.2011)
BGH-Verfahren: Niedergelassene Ärzte dürfen nicht zu abhängigen Vermögensverwaltern der Krankenkassen werden, sondern müssen in ihren medizinischen Entscheidungen frei sein.
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz, warnt davor,
Ärzte zu Vermögensverwaltern der Krankenkassen zu machen. "Es wäre
verhängnisvoll, wenn Ärzte per höchstrichterlicher Entscheidung quasi zu
Angestellten der Krankenkassen gemacht werden und damit das sensible Verhältnis
zwischen Arzt und Patient nachhaltig beschädigt wird", mahnte Jonitz mit Blick
auf den gestrigen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Mit diesem Beschluss
ist das Verfahren zur Frage, ob ein Vertragsarzt ein Amtsträger oder ein
Beauftragter der Krankenkassen ist, an den Großen Strafsenat des BGH überwiesen
worden. "Ärzte müssen sich in erster Linie um das Wohl ihrer Patienten kümmern
können - unabhängig von sachfremden Vorgaben von Seiten Dritter", erklärte
Jonitz. Stattdessen werde das Arzt-Patienten-Verhältnis zunehmend fremdbestimmt
und mit ökonomischen Fehlanreizen überfrachtet. Wenn jetzt auch noch eine
vermögensrechtliche Verantwortlichkeit hinzu komme, bringe dies "das Fass zum
überlaufen". "Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine klare Trennlinie zu
ziehen. Wollen wir Ärzte, die sich unbeeinflusst von Dritten um das Wohl von
Patienten kümmern, oder wollen wir Verwaltungskräfte, die sich um die Medizin
kümmern?" Man kann nicht einerseits den Ärztemangel in Deutschland beklagen und
andererseits die niedergelassenen Ärzte mit immer weiteren Vorgaben aus dem
Beruf vertreiben. Die Leidtragenden sind die Patienten."
"Wenn Fehlverhalten von einzelnen Ärzten vorliegt, muss dies mit
strafrechtlichen Mitteln geahndet werden", unterstrich Jonitz, "das kann aber
nicht bedeuten, dass alle niedergelassenen Ärzte zu Beauftragten der
Krankenkassen gemacht werden." Für die Kostenabwicklung der medizinischen
Behandlung sind die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen
verantwortlich. Wenn man den Ärzten deren Vermögensverantwortung aufbürdet,
müsste man ihnen konsequenterweise im Gegenzug auch Rechte in den
Entscheidungsgremien der Krankenkassen einräumen, forderte der Berliner
Kammerpräsident. "Dann muss man Ärzten auch ein Mitspracherecht auf Augenhöhe
geben. Die Politik muss sich entscheiden."
Der 3. Strafsenat des BGH hat gestern dem Großen Senat für Strafsachen einen
Fall vorgelegt, indem es um die Frage geht, ob Vertragsärzte Amtsträger sind und
in bestimmten Fällen als Beauftragte der Krankenkassen gelten können.
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