(22.11.2010)
Gemeinsame Presseerklärung der Landesärztekammer Brandenburg und der Ärztekammer Berlin
Die Landesärztekammer Brandenburg und die Ärztekammer Berlin lehnen den von der
Brandenburgischen Landesregierung sowie dem Berliner Senat gestellten
Bundesratsantrag zur Schaffung eines Patientenrechtegesetzes, der ohne vorherige
Einbeziehung der ärztlichen Selbstverwaltung gestellt worden ist, ab. Das mit
diesem Antrag beschriebene Gesetzesmodell drängt den Patienten ein eklatant
überreguliertes Arzt-Patienten-Verhältnis auf und lässt kaum mehr Spielraum für
das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, welches den
Behandlungsvertrag seit jeher kennzeichnet und auch von den Patienten erwartet
wird.
Die beiden Ärztekammern befürworten zugleich ausdrücklich alle Aktivitäten und
Maßnahmen, die Patienten darin unterstützen und bestärken, ihre Rechte aktiv
wahrzunehmen. Grundvoraussetzung für die aktive Wahrnehmung von Patientenrechten
ist aber, dass die Rahmenbedingungen in der Patientenversorgung so gestaltet
sind, dass Patienten, als auch die Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen im
Gesundheitswesen konsequent dabei unterstützt werden, eine am Patientenwohl
ausgerichtete medizinische Versorgung zu realisieren. Es gehört zu den Aufgaben
unserer Kammern, Patienten und alle anderen Beteiligten im Gesundheitswesen
umfassend und in geeigneter Form über die bestehenden Patientenrechte zu
informieren.
Die Länder stehen dabei in der konkreten gesetzlichen Verantwortung,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine derartige Patientenversorgung
ermöglichen. Diese Verantwortung trifft in besonderer Weise auf landeseigene und
kommunale Kliniken zu, wo sich an vielen Stellen beobachten lässt, wie aufgrund
von Ressourcen- und Personalknappheit bestehende Patientenrechte tagtäglich
verletzt werden (fehlender Facharztstandard, fachübergreifende
Bereitschaftsdienste etc.). Anstatt also Gesetzesvorhaben auf den Weg zu
bringen, die der Patientenversorgung schaden statt zu nützen, sollten die Länder
vielmehr aktiv die Umsetzung der bereits umfangreich existierenden
Patientenrechte ermöglichen.
Das eingebrachte Gesetzesmodell dient nicht den Patienteninteressen. Mit
überzogenen rechtlichen Anforderungen (z. B. Pflicht zur ausführlichen
Patientenquittung, Datenschutz- und Dokumentationsausweitung) würde die
effektive Zeit, die der Arzt für die Behandlung des Patienten aufbringen kann,
weiter deutlich verkürzt. Als sich gegenseitig von vornherein misstrauende
Vertragspartner würden Arzt und Patient die rechtlich festgelegten Leistungen
austauschen. Dies wäre ein Arzt-Patienten-Verhältnis, wie es sich weder der
Patient, noch der Arzt wünschen könnten. Eine ärztliche Behandlung stellt keine
"Bedrohung" dar, vor welcher der Patient geschützt werden muss! Zudem sind
geforderte Punkte wie die Ausweitung der Aufklärung und der Einsichtsrechte des
Patienten bereits umfassend durch bestehende gesetzliche Regelungen (u.a.
ärztliche Berufsordnung) und die Rechtsprechung geregelt.
Die Landesärztekammer Brandenburg und die Ärztekammer Berlin sprechen sich
deshalb für eine explizit am Patientenwohl
ausgerichtete gesundheitliche Versorgung als Kern eines an Werten orientierten,
humanen Gesundheitswesens aus. Die vorgelegte Bundesratsinitiative verfehlt
dieses Ziel.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
Sascha Rudat (Pressesprecher)
Tel.: 030/40806-4100, -4101
presse@aekb.de
LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG
Julia Simon
Tel.: 0341 / 870 984-0
laekb@4iMEDIA.com