(19.10.2010)
Delegiertenversammlung der Ärzekammer Berlin fordert in einer Resolution vom Gesetzgeber mehr Rechte für ärztliche Organisationen und Verbände
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat auf ihrer Sitzung am 17.
November 2010 folgende Resolution beschlossen:
Um einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen und Chancengleichheit zu
gewährleisten, fordert die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin den
Gesetzgeber auf, folgende Rechte für ärztliche Organisationen und Verbände
einzuführen:
1.) Recht auf Vertragsgestaltung
Ärzte oder Gruppen von Ärzten müssen das Recht erhalten auch mit anderen
Leistungser-bringern Verträge abzuschließen, die eine medizinische Versorgung
erhalten oder verbessern.
2.) Recht auf Abschluss von Rabattverträgen
Ärzte oder Gruppen von Ärzten müssen die Möglichkeit erhalten, Rabattverträge
zu Gunsten einer preiswerten und rationalen Arzneimitteltherapie abzuschließen.
Dadurch wäre wesentlich stärker gewährleistet, dass sich auch beim Wechsel von
Medikamenten sowohl die Informationen für die verschreibenden Ärztinnen und
Ärzte als auch das kooperative Verhalten der Patienten (Compliance) verbessern.
3.) Recht auf Information durch Routinedaten
Den Ärztekammern muss der Zugang zu Routinedaten der Patientenversorgung
ermöglicht werden. Nur durch Zugang zur quantitativen und semiquantitativen
Darstellung des Leistungsgeschehens auf der Ebene der Patientenversorgung können
die Weichen für eine hochwertige Fort- und Weiterbildung sowie für eine
kleinräumige regionale Versorgung gestellt werden. Routinedaten sind ebenfalls
ein wichtiger Indikator für eine an der Qualität ärztlicher Leistungen
orientierte Steuerung des Gesundheitswesens. Im Rahmen ihrer hoheitlichen
Aufgaben müssen auch die Ärztekammern Zugang zu diesen Daten bekommen.
Begründung:
Auch unter der aktuellen Regierung
ist der "Wettbewerb im Gesundheitswesen" einer der führenden
Steuerungsmechanismen in der Patientenversorgung. Dabei sind die gesetzlichen
Krankenversicherungen in erheblichem Maße privilegiert, was einen fairen
Wettbewerb unmöglich macht. Sie dürfen als Einzige Verträge zur integrierten
oder hausärztlichen Versorgung oder Rabattverträge mit Pharmaunternehmen
abschließen.
Den Ärztekammern stehen zudem bis
heute die Routinedaten aus den Abrechnungen ambulanter und stationärer
Leistungen, die im Rahmen gesetzlicher Vorschriften im SGB V und im SGB XI, im
Krankenhausfinanzierungsgesetz, im Krankenhausentgeltgesetz oder in der
Risikostrukturausgleichsverordnung erhoben werden, nicht zur Verfügung. Diese
Daten stellen zwar kein genaues Abbild der Realität der Patientenversorgung dar,
sind jedoch im derzeit höchsten Maße geeignet, sowohl die Fort- und die
Weiterbildung als auch die Qualität der Berufsausübung zu optimieren. Den
Ärztekammern ist deshalb aufgrund ihres körperschaftlichen Auftrages mit
Gemeinwohlbindung der Zugang zu solchen Daten zu gewährleisten.
Die Regelungen der § 303 a-f SGB V sind unverzüglich so auszugestalten, dass die
Nutzungsberechtigten nach § 303 f SGB V gleichberechtigt in die Gremien nach §
303 a bis c SGB V aufgenommen werden. Die Nutzungsberechtigten haben derzeit
kein Mitspracherecht bei der Auswahl, der Struktur und zur Qualität der zur
Verfügung stehenden Daten.
Das Sozialgesetzbuch V lässt die vom Gesetzgeber gewollte und für das
Gesundheitswesen dringend erforderliche Verzahnung der Sektoren (ambulante
vertragsärztliche Versorgung/stationäre Versorgung im Krankenhaus) nur auf
Initiative und unter Beteiligung der Krankenkassen bzw. Ihrer Landesverbände zu.
Sinnvolle Kooperationen zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern werden
dadurch erheblich erschwert bzw. verhindert. Die für das Gesundheitswesen
dringend erforderliche Nutzung aller vorhandenen Ressourcen sowie
Synergieeffekte, von denen Patienten erheblich profitieren könnten, bleiben so
weitgehend ungenutzt. Der Gesetzgeber wird dringend aufgefordert, diese Defizite
abzustellen.
Die Benachteiligungen ärztlicher Organisationen bei der Vertragsgestaltung sind
unverzüglich zu beenden, um endlich einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen
sicherzustellen.
ÄRZTEKAMMER BERLIN PRESSESTELLE
Sascha Rudat
Pressesprecher
Tel. 030/ 40 80 6-4100/ -4101
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