(24.09.2009)
Kammerpräsident Jonitz: Bei Zweifeln über Heilverfahren beim Hausarzt nachfragen
Nach dem tragischen Tod zweier Patienten im Rahmen einer so genannten
psycholytischen Therapie am Samstag warnt die Ärztekammer Berlin Patienten
eindringlich davor, im Rahmen von psychotherapeutischen Behandlungen Drogen zu
nehmen. "Alle schulmedizinischen Verfahren - einschließlich aller in Deutschland
offiziell zugelassenen Psychotherapien - zielen darauf ab, die Selbststeuerung
des Patienten zu aktivieren und nicht durch Drogen auszuschalten", betonte
Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz. Die Verabreichung von Drogen wie LSD,
Heroin oder Ecstasy im Rahmen der Psychotherapie ist klar rechtswidrig. Im
Bereich der Psychotherapie hat der Gesetzgeber bewusst sehr enge Grenzen
gesetzt, so dass nur sehr wenige Verfahren vom Gemeinsamen Bundesausschuss als
Kassenleistung zugelassen sind. "Unabhängig davon hat der einzelne Arzt immer
die Letztverantwortung für das Wohl seiner Patienten", unterstrich Jonitz und
wies darauf hin, dass ärztliche Psychotherapeuten in der Regel mit dieser hohen
Verantwortung sehr sorgfältig umgingen.
Die Ärztekammer Berlin bittet Patienten,
sich an ihren Hausarzt zu wenden, wenn ihnen von einem anderen Arzt
vorgeschlagene Behandlungsmethoden merkwürdig vorkommen. Besondere Vorsicht ist
auch bei unwahrscheinlichen Heilsversprechen durch obskure esoterische Therapien
geboten. Im Zweifel können Patienten auch bei ihrer Krankenkasse, der
Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer Berlin nachfragen. Leider
genießen esoterische und pseudo-wissenschaftliche Heilsverfahren immer größere
Beliebtheit. Da eine vollständige Überwachung der angebotenen Therapien nicht
möglich ist, ist die Kammer auch auf Meldungen Dritter angewiesen, um
gegebenenfalls berufsrechtlich vorgehen zu können.
Bei dem aktuellen Fall steht
die Kammer in engem Kontakt mit den Behörden. Neben dem zu erwartenden
strafrechtlichen Verfahren wird die Kammer in dem Fall eine berufsrechtliche
Untersuchung einleiten und beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und
Soziales gegebenenfalls den Entzug der Approbation des Arztes beantragen.
Bitte lesen Sie hierzu auch das Interview des Ärztekammer-Präsidenten Dr. med.
Günther Jonitz mit der Berliner Zeitung vom 24.09.2009
ÄRZTEKAMMER BERLIN
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