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Ärztekammer Berlin: Bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung dringend notwendig

(22.05.2009)  Gesetzgeber muss persönliche Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus finanziell sichern

Der Vorstand der Ärztekammer Berlin hat auf dem 112. Deutschen Ärztetag in Mainz erfolgreich einen Antrag eingebracht, der den Gesetzgeber auffordert, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Begleitung durch persönliche Assistenten während eines Krankenhausaufenthaltes sicherzustellen. Eine unbürokratische Kostenerstattung für das Assistenzpersonal ist dringend notwendig. Bisher ist die Finanzierung der Assistenten während des Krankenhausaufenthaltes nur in den seltensten Fällen gesichert und/oder von hohen bürokratischen Hindernissen verstellt. Dies wird im "Berliner Papier zur medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen" festgestellt, das zusammen mit dem Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung entstanden war. Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sind häufig auf spezifisch geschultes Assistenzpersonal angewiesen. Dieses Assistenzpersonal gewinnt bei einem Krankenhausaufenthalt eine besondere Bedeutung. Denn die Möglichkeiten, mit den vorhandenen personellen Kapazitäten in den Krankenhäusern auf die spezifischen Bedürfnisse behinderter Menschen angemessen einzugehen, sind eingeschränkt. Die vertrauten Assistenten aber können Garanten für die weitestgehende Selbstbestimmung des Patienten in der Klinik sein.  

Plädoyer für barrierefreie Krankenhäuser

Die baulichen Voraussetzungen sowie die Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln entsprechen in der Mehrzahl der Häuser weitgehend den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ein deutlicher Verbesserungsbedarf besteht jedoch bei Hilfssystemen, die vor allem Menschen mit Sinnes-Behinderungen  ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, sowie die Bewahrung ihrer  Eigenständigkeit und Selbstbestimmung während des Aufenthaltes im Krankenhaus ermöglichen, hebt das "Berliner Papier" hervor.                                                                                                              

 Die Forderungen von Behindertenverbänden beinhalten z.B.:

  •  barrierefreie Informationsmaterialien - Informationen in Groß- oder Blindenschrift, Audio-Versionen wichtiger Informationen und Aufklärungsbögen etc., Informationen in leichter Sprache

  • Unterstützungssysteme für Sinnesbehinderte - taktile Leitsysteme, Einsetzen von Gebärdensprachdolmetschern etc.

Der Vorstand der Ärztekammer Berlin fordert deshalb in seinem "Berliner Papier" die Krankenhausträger auf, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit in ihren Häusern unter Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände zu überprüfen und aktiv für die Verwendung und Weiterentwicklung von unterstützenden Geräten und Technologie in der Habilitation und Rehabilitation Sorge zu tragen.

Barrierefreiheit im ambulanten Bereich muss sichergestellt werden

Bundesweit ist der Anteil an Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Ambulanzen mit barrierefreiem Zugang (dies erfordert auch Behindertenparkplätze) sowie behindertengerechtem Mobiliar und sanitären Einrichtungen nicht ausreichend. Dieser Umstand schränkt nicht nur die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderungen stark ein. Das Fehlen von behindertengerechtem Mobiliar (z.B. höhenverstellbare Untersuchungsliegen, gynäkologischen Stühlen etc.) erschwert zudem die medizinische Diagnostik und Behandlung. Damit ist Gesundheitsversorgung für viele Menschen mit Behinderungen in derselben Bandbreite wie für andere Menschen nicht gewährleistet (z.B. Vorsorgeuntersuchungen).

Das "Berliner Papier" fordert den Gesetzgeber deshalb auf, finanzielle Rahmenbedingungen für die Einrichtung und den Unterhalt barrierefreier Praxen zu schaffen und damit seinem selbst gestellten Anspruch gerecht zu werden.


Rechtlicher Hintergrund:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit  Behinderungen von 2006, wurde im Januar 2009 von der Bundesregierung ratifiziert und ist seit dem 26. März 2009 in Deutschland gültig. Die Vertragsparteien verpflichten sich nach Artikel 26 (1) Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens zu bewahren. Um dies zu erreichen wollen die Vertragsstaaten u.a. die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologie in der Habilitation und Rehabilitation fördern (Art 26 (3)).

Nach Art 25 a stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen.

Nach Art. 25 b bieten die Vertragsparteien die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung benötigt werden, um weitere Behinderungen möglichst gering zu halten oder zu vermeiden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsstaaten in Art. 9, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Einrichtungen und Dienste für die Öffentlichkeit alle Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen.
 

Weitere Informationen:

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Sascha Rudat (Pressesprecher)
Tel.  030 /40 80 6-4100
 

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