(27.12.2007)
Verzögerte Genehmigung des Facharztes für Allgemeinmedizin lässt Verunsicherung und Versorgungsprobleme erwarten
Die Ärztekammer Berlin verbittet sich die Einmischung von
Gesundheits-Staatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff in souveräne berufspolitische
Entscheidungen. Kurz vor Weihnachten hatte Hoff in einem Schreiben an die Kammer
die jüngste Änderung der Berliner Weiterbildungsordnung durch die
Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin kritisiert. Diese hatte am 14.
November entschieden, das Fach Allgemeinmedizin wieder zu einem eigenständigen
Gebiet mit geändertem Weiterbildungsgang zu machen. In einem zukunftsweisenden
Konzept wird der Allgemeinarzt in Berlin damit wieder ein Facharzt mit breiter
Qualifikation auch in den Fächern Chirurgie und Orthopädie. Das Konzept bricht
bewusst mit dem berufspolitisch umstrittenen Kurs, den Allgemeinmediziner zum
reinen "Schmalspurinternisten" zurechtzustutzen. Der Hybrid-Hausarzt für "Innere
und Allgemeinmedizin", ein Konzept, das bereits durch das Ausscheren anderer
Landesärztekammern nicht mehr einheitlich bestand, wird damit auch von der
Ärztekammer Berlin verlassen.
In seinem Schreiben beharrt Staatssekretär Hoff jedoch weiterhin auf diesem
berufspolitisch bröckelnden Kurs. Hoff führt an, die zukünftige Notifizierung
eines Facharztes für "Innere und Allgemeinmedizin" sei auf Europa-Ebene in
Gefahr. Zudem glaubt er, dass der beschlossene Weiterbildungsgang
Allgemeinmedizin "nicht annähernd in der Mindestweiterbildungszeit" abgeleistet
werden könne; ohne freilich konkret zu benennen, worauf diese Befürchtung fußt.
Pikanterweise folgt der Staatssekretär mit seiner "Argumentation" - offenbar
inhaltlich ungeprüft - einem Brief von Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich
Hoppe, den dieser nach der Entscheidung der Berliner Delegiertenversammlung an
Hoff schrieb. Die Bundesärztekammer - eine Arbeitsgemeinschaft der
Landesärztekammern - kämpft zunehmend auf verlorenem Posten um die berufspolitisch nicht mehr durchsetzbare Konzeption des
"Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin". Mit Befremden nimmt man in der
Ärztekammer Berlin zur Kenntnis, wie sich ein Staatssekretär in dieser
Auseinandersetzung instrumentalisieren lässt und ohne Not Partei ergreift.
Entsprechend scharf reagierte Berlins Ärztekammer-Präsident Günther Jonitz mit
einem eigenen Schreiben an Staatssekretär Hoff. Er betont, dass der "Facharzt
für Allgemeinmedizin" deutschland- und europaweit notifiziert ist. Damit ist die
jüngste Entscheidung der Ärztekammer Berlin selbstverständlich
europarechtskonform. Jonitz erinnerte den Staatssekretär ferner daran, dass die
Kammer nach § 12 des Weiterbildungsgesetzes für die Heilberufe sogar
verpflichtet ist, die Bezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" zu erteilen.
Aus Sicht der Ärztekammer Berlin gehört es in den Bereich der Spekulation, ob je
auf europäischer Ebene die Mischform eines "Facharztes für Innere und
Allgemeinmedizin" anerkannt würde, den es bislang nur in Deutschland und sonst
in keinem anderen EU-Staat gibt.
Er forderte den Staatssekretär auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung
nachzukommen und die aufsichtsrechtliche Genehmigung der geänderten
Weiterbildungsordnung nicht weiter zu verzögern. Anderenfalls habe der Senat
eine Verunsicherung von Ärzten in der Weiterbildung zu verantworten, was nicht
ohne Auswirkungen auf die Patientenversorgung bleiben wird.
Für weitergehende Informationen und Hintergrundgespräche stehen wir Ihnen
gern zur Verfügung. Wir verweisen zudem auf unsere Presseerklärungen vom
15.11.2007 und 11.06.2007.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
- Pressestelle -
Sascha Rudat
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