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Einmischung des Staatssekretärs zurückgewiesen

(27.12.2007)  Verzögerte Genehmigung des Facharztes für Allgemeinmedizin lässt Verunsicherung und Versorgungsprobleme erwarten

Die Ärztekammer Berlin verbittet sich die Einmischung von Gesundheits-Staatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff  in souveräne berufspolitische Entscheidungen. Kurz vor Weihnachten hatte Hoff in einem Schreiben an die Kammer die jüngste Änderung der Berliner Weiterbildungsordnung durch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin kritisiert. Diese hatte am 14. November entschieden, das Fach Allgemeinmedizin wieder zu einem eigenständigen Gebiet mit geändertem Weiterbildungsgang zu machen. In einem zukunftsweisenden Konzept wird der Allgemeinarzt in Berlin damit wieder ein Facharzt mit breiter Qualifikation auch in den Fächern Chirurgie und Orthopädie. Das Konzept bricht bewusst mit dem berufspolitisch umstrittenen Kurs, den Allgemeinmediziner zum reinen "Schmalspurinternisten" zurechtzustutzen. Der Hybrid-Hausarzt für "Innere und Allgemeinmedizin", ein Konzept, das bereits durch das Ausscheren anderer Landesärztekammern nicht mehr einheitlich bestand, wird damit auch von der Ärztekammer Berlin verlassen.

In seinem Schreiben beharrt Staatssekretär Hoff jedoch weiterhin auf diesem berufspolitisch bröckelnden Kurs. Hoff führt an, die zukünftige Notifizierung eines Facharztes für "Innere und Allgemeinmedizin" sei auf Europa-Ebene in Gefahr. Zudem glaubt er, dass der beschlossene Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin "nicht annähernd in der Mindestweiterbildungszeit" abgeleistet werden könne; ohne freilich konkret zu benennen, worauf diese Befürchtung fußt.

Pikanterweise folgt der Staatssekretär mit seiner "Argumentation" - offenbar inhaltlich ungeprüft - einem Brief von Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe, den dieser nach der  Entscheidung der Berliner Delegiertenversammlung an Hoff schrieb. Die Bundesärztekammer - eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern - kämpft zunehmend auf verlorenem Posten um die berufspolitisch nicht mehr durchsetzbare Konzeption des "Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin". Mit Befremden nimmt man in der Ärztekammer Berlin zur Kenntnis, wie sich ein Staatssekretär in dieser Auseinandersetzung instrumentalisieren lässt und ohne Not Partei ergreift.

Entsprechend scharf reagierte Berlins Ärztekammer-Präsident Günther Jonitz mit einem eigenen Schreiben an Staatssekretär Hoff. Er betont, dass der "Facharzt für Allgemeinmedizin" deutschland- und europaweit notifiziert ist. Damit ist die jüngste Entscheidung der Ärztekammer Berlin selbstverständlich europarechtskonform. Jonitz erinnerte den Staatssekretär ferner daran, dass die Kammer nach § 12 des Weiterbildungsgesetzes für die Heilberufe sogar verpflichtet ist, die Bezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" zu erteilen. Aus Sicht der Ärztekammer Berlin gehört es in den Bereich der Spekulation, ob je auf europäischer Ebene die Mischform eines "Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin" anerkannt würde, den es bislang nur in Deutschland und sonst in keinem anderen EU-Staat gibt.

Er forderte den Staatssekretär auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und die aufsichtsrechtliche Genehmigung der geänderten Weiterbildungsordnung nicht weiter zu verzögern. Anderenfalls habe der Senat eine Verunsicherung von Ärzten in der Weiterbildung zu verantworten, was nicht ohne Auswirkungen auf die Patientenversorgung bleiben wird.

Für weitergehende Informationen und Hintergrundgespräche stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir verweisen zudem auf unsere Presseerklärungen  vom 15.11.2007 und 11.06.2007.


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