(09.07.2012)
...durch Beschluss des Bundesrates vom 30. März 2012. Die neue ApBetrO tritt am 12. Juni in Kraft, der Text ist am 11. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Apothekerkammer Berlin weist die Berliner Dermatologen darauf hin, dass am
12. Juni 2012 für niedergelassene Apotheken in Deutschland eine neue
Apothekenbetriebsordnung mit neuen, weit reichenden Regelungen für den Bereich
der Rezeptur in Kraft getreten ist. Durch die neue Rechtslage wird eine stärkere
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker erforderlich. Die
Apothekerkammer wird sich deshalb schriftlich an die dermatologischen Praxen
wenden, die indirekt von diesen neuen Regelungen betroffen sind, denn jede in
der Apotheke anzufertigende Individualrezeptur muss durch eine Apothekerin oder
einen Apotheker einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden, die schriftlich
zu dokumentieren ist. Für die Herstellung jeder Rezeptur ist ferner eine
Herstellungsanweisung anzufertigen. Die Herstellung selbst ist ebenfalls zu
dokumentieren, wie die Apothekerkammer weiter erläutert. Bei Bedenken darf die
Rezeptur nicht angefertigt und muss nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt
angepasst werden. Bedenken dieser Art können sich zum Beispiel aus der Prüfung
der Unbedenklichkeit, Konzentration oder Kompatibilität der Wirkstoffe,
Stabilität der Grundlage, der Isotonisierung und Konservierung ergeben.
Pharmakologische und galenische Bedenken können den Angaben zufolge durch das
Rezeptieren nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) sicher vermieden werden.
Alle im NRF enthaltenen Rezepturen bilden den aktuellen Stand der Wissenschaft
ab und sind bereits einer Plausibilitätsprüfung unterzogen worden. NRF
Rezepturen decken alle relevanten Indikationen ab und gewährleisten laut
Apothekerkammer eine erprobte und dennoch individuelle Rezeptur. Weitere
Informationen sind unter
www.dac-nrf.de zu finden.