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Prüfungstermine für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen

(10.01.2012)  Zwischen- und Abschlussprüfungen ab März 2012

Zwischenprüfung

Die Ärztekammer Berlin führt die nächste Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte

am 13. März 2012
in der Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg),

durch. 

Teilnahmeverpflichtet sind alle Auszubildenden, die zu diesem Zeitpunkt die Hälfte ihrer Ausbildungszeit zurückgelegt haben.
Anmeldeschluss ist der 10. Februar 2012.

Die erforderlichen Anmeldeformulare werden den ausbildenden Ärzten Anfang/Mitte Januar übersandt. 

Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfungen für  Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen im Sommer 2012 finden an folgenden Tagen statt:

Schriftlicher Teil der Prüfung: 25. und 26. April 2012,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg. 

Praktischer Teil der Prüfung: 30. Mai 2012 bis 13. Juli 2012,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg). 

Ausbildende werden gebeten, ihre Auszubildenden bis spätestens zum 10. Februar 2012 mit allen erforderlichen Unterlagen anzumelden: Anmeldeformular, eine Bescheinigung über die Zwischenprüfung, wenn die Zwischenprüfung nicht bei der Ärztekammer Berlin abgelegt wurde, eine schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der Ausbildungsnachweis) geführt wurde, eine Bescheinigung der berufsbildenden Schule über die Fehltage in der Berufsschule während der Ausbildungszeit oder die Zeugnisse der zurückgelegten Berufsschulsemester in Kopie, Bescheinigung des ausbildenden Arztes über den Umfang der Fehltage in der Praxis während der Ausbildungszeit, ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise. Die erforderlichen Anmeldeformulare werden den ausbildenden Ärzten Anfang/Mitte Januar  übersandt.

Vorgezogene Abschlussprüfungen

Schriftlicher Teil der Prüfung: 25. und 26. April 2012,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).

Praktischer Teil der Prüfung: 30. Mai bis 13. Juli 2012,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).

Die formlosen Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen (Befürwortung oder Stellungnahme des Ausbilders, eine Bescheinigung über die Zwischenprüfung, wenn die Zwischenprüfung nicht bei der Ärztekammer Berlin abgelegt wurde, Befürwortung mit Gesamtnotendurchschnitt der Schule,  eine Bescheinigung der berufsbildenden Schule über die Fehltage in der Berufsschule während der Ausbildungszeit oder die Zeugnisse der zurückgelegten Berufsschulsemester in Kopie, eine schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der Ausbildungsnachweis) geführt wurde, eine Bescheinigung des Arztes über den Umfang der Fehltage in der Praxis während der Ausbildungszeit, ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) ebenfalls bis zum 10. Februar 2012 eingereicht werden.

Erleichterungen im Prüfungsverfahren für behinderte Menschen.

Behinderten Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Bitte fügen Sie einen Antrag auf Prüfungserleichterung bei.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer: 030 / 40 80 6 - 2626.

 

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