Resolution der Delegiertenversammlung zum Nichtraucherschutz
(25.08.2011)
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat in ihrer Sitzung am 28. September 2011 folgende Resolution zum Nichtraucherschutz einstimmig verabschiedet:
Resolution der DV"Die wichtigste Einzelmaßnahme, die ein Mensch zum Wohle seiner
Gesundheit durch Weglassen treffen kann, ist nicht zu rauchen. Die negativen
Wirkungen des Rauchens und Passivrauchens auf die Gesundheit sind gründlich
erforscht. Tabakrauchen ist der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für eine
Vielzahl von Krankheiten. Tabakrauchen, einschließlich Passivrauchen, fördert u.
a. Herzinfarkt, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung und
Lungenkrebs. Gesetzlicher Nichtraucherschutz hat sich national und international
als wirkungsvolles Instrument zur Verminderung dieser Krankheiten bewährt.
Rauchen ist bei der Mehrheit der Raucher eine nicht kontrollierbare
Abhängigkeit. Raucher brauchen ein faires und bezahlbares Therapieangebot.
Die Ärztekammer Berlin unterstützt daher die Prävention und Behandlung
der Tabakabhängigkeit und den Nichtraucherschutz. Sie fordert die konsequente
Umsetzung des von Deutschland im Jahre 2004 unterzeichneten Rahmenübereinkommens
der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Dazu gehören:
- ein in umfassendes Verbot von Tabakwerbung, Förderung des
Tabakverkaufs und Tabaksponsoring,
- bildliche Gefahrenwarnungen auf Verpackungen, die mindestens
30 Prozent der Hauptflächen einnehmen,
- Schutz vor Passivrauchen
durch Rauchverbote an Arbeitplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und
geschlossenen öffentlichen Räumen, einschließlich Gaststätten, Schulen und
Krankenhäusern,
- verbesserte
Angebote zur Tabakentwöhnung und ihre Finanzierung durch die Krankenkassen.
Die Maßnahmen müssen zur weiteren Optimierung evaluiert und ggf. ergänzt werden.
Begründung:
Die öffentliche Diskussion um den gesetzlichen Nichtraucherschutz
verlangt eine Positionierung der Berliner Ärztekammer. Die Tabaklobby versucht,
eine konsequente Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz zu unterlaufen. Zu ihren
Standardargumenten gehört, dass die Gesundheitsgefahren des Passivrauchens
wissenschaftlich nicht ausreichend erforscht sind und dass gesetzliche
Einschränkungen lediglich zu einer Verlagerung des Rauchens in den häuslichen
Bereich führen. Dagegen ist die wissenschaftliche Datenlage klar. Passivrauchen
schädigt die Gesundheit. Nichtraucher haben daher einen Anspruch auf einen
angemessenen Schutz. Es existiert keine untere Schwellendosis für die
kanzerogenen Wirkungen des Tabakrauchs. Daher ist auch so genanntes
'Genussrauchen' gesundheitsschädlich. Es ist ausreichend belegt, dass die
Tabakkontrollpolitik der letzten Jahre in Deutschland und international zu einem
Rückgang des Tabakkonsums insgesamt und auch im häuslichen Umfeld geführt hat.
Eine Verlagerung des Rauchens ist nicht eingetreten. Die Rahmenvereinbarung der
WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ist von Deutschland zwar unterschrieben
worden. Ihre Umsetzung, einschließlich der Therapieangebote für Raucher, ist
aber bisher unzureichend."
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