(29.08.2011)
Fachkunde im Strahlenschutz
Mit der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb
von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" vom 22.12.2005, die am
07.04.2006 in Kraft getreten ist, wurde die Fachkunde für die Anwendung von
Röntgenstrahlung bei Interventionen neu geschaffen.
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachkunde vor Inkrafttreten der Richtlinie
erworben haben, müssen die Fachkunde Interventionen grundsätzlich nicht neu
erwerben. Sie gelten als fachkundig in der Interventionsradiologie, wenn sie vor
Inkrafttreten der aktuellen Richtlinie Interventionsradiologie praktiziert und
ihre Fachkunde fristgerecht aktualisiert haben. Nach Vorlage der entsprechenden
Nachweise (z.B. Zeugnisse, KV-Statistiken), erhalten diese Ärztinnen und Ärzte
eine formlose Bescheinigung von der Ärztekammer Berlin, dass sie als fachkundig
für die Anwendung von Röntgenstrahlung
im jeweiligen Anwendungsgebiet bei Interventionen gelten.
Bei Fragen können Sie sich
Montag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
unter der
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