(23.06.2009)
Rezeptvordrucke und Praxisstempel sicher verwahren!
Rezeptfälschungen sind in Berlin weiterhin ein großes Problem. Besonders bei der
Beschaffung von Tilidin/Naloxon spielen falsche Rezepte eine große Rolle, wie
das Landeskriminalamt Berlin betont. Das Vorlegen eines falschen Kassenrezeptes
stellt den Angaben zufolge strafrechtlich eine Betrugshandlung, bei falschen
Privatrezepten eine Urkundenfälschung dar. Bei gefälschten Kassenrezepten werden
in der Regel Blanko-Verordnungen verwendet, die zuvor in Arztpraxen gestohlen
wurden. Privatverordnungen werden meist komplett gefälscht. Aus diesem
Grund weist das Landeskriminalamt die Berliner Ärztinnen und Ärzte nochmals
darauf hin, Rezeptvordrucke und Praxisstempel sicher zu verwahren. Meist werden
diese aus dem Bereich der Anmeldung und dem Sprechzimmer gestohlen. Außerdem
sollten bestohlene Ärzte unbedingt Strafanzeige erstatten. Wer Kenntnis von
missbräuchlich verwendeten Verordnungen mit seinen Praxisdaten bzw.
Rezeptvordrucken bekommt, sollte die zuständige Fachdienststelle informieren:
Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt LKA 354 SG2 - Rezeptfälschungsdelikte
Kaiserdamm 1
14057 Berlin
Tel.: 030/4664 935 600
Fax: 030/4664 935 499