(04.02.2004)
Statement von Dr. Günther Jonitz zur Vorstellung der ab 2005 anlaufenden neuen Qualitätssicherungsmaßnahmen in den deutschen Krankenhäusern
Es gilt das gesprochene Wort!
Aller Kritik, allen Einsparungen und der Personalmisere zum
Trotz: die Versorgung in den deutschen Krankenhäusern ist exzellent. Im
internationalen Vergleich wird die Qualität in den deutschen Krankenhäusern
mit gut bis sehr gut bewertet. Neben dem individuellen Engagement der Ärzte,
der Pflegenden und vieler anderer Berufe ist das System der Qualitätssicherung
hierfür ausschlaggebend.
Aus Sicht der Ärzteschaft ist die jetzige
Qualitätssicherung Ergebnis von mehr als 20 Jahren Engagement. Anfangs noch
regional begrenzt, wurde die Qualitätssicherung ein flächendeckender Ansatz,
in dem alle kooperieren und gleichberichtigt inhaltliche Verantwortung tragen.
Interventionen aus der Politik - die zu Brüchen im Verfahren und
Schwierigkeiten zwischen den Beteiligten geführt haben - wurden überstanden.
Der Patient steht im Zentrum aller Bemühungen. Das ist Konsens zwischen den
Beteiligten.
Aus Sicht der Ärzteschaft steht der nächste
Entwicklungsschub in Sachen Qualitätssicherung bevor: Triebkraft kommt von den
verpflichtend zu veröffentlichten Qualitätsberichten und der
Mindestmengenregelung. Der verpflichtende Qualitätsbericht nach § 137 greift
eine Forderung nach Transparenz des Deutschen Ärztetages von 1994 auf.
Leistungsfähigkeit, Potentialqualität und Ergebnisqualität werden für
Patienten, einweisende Vertragsärzte, Krankenkassen und die Medien
flächendeckend transparent. Die Daten sind nicht nur leicht zugänglich (z.B.
Internet), sondern die standardisierte Form lässt Vergleiche zu. Die
Ärzteschaft begrüßt diese wertvolle Entscheidungs- und Orientierungshilfen
für Patienten. Darüber hinaus wird auch ein intensiver Vergleichs- und
Lernprozess in den Krankenhäusern selbst angestoßen werden: Ausgangspunkt wird
die Frage sein: Wie erreicht das konkurrierende Krankenhaus nebenan noch bessere
Ergebnisse? Das ist dann Versorgungswirklichkeit, nicht akademische Diskussion.
In der Mindestmengenvereinbarung haben die Vertragspartner
sich einem noch intensiv diskutiertem Thema praktisch angenommen. Ausgangspunkt
war die einleuchtende Hypothese, dass die Menge der erbrachten Leistung deren
Qualität beeinflussen kann. Die Auswahl der Leistungskomplexe erfolgte unter
Berücksichtigung des besten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes. Es wurden
mutig eine Reihe von - durchaus sensiblen - Leistungsbereichen ausgewählt.
Die Regelungen, darin ist man sich einig, können zu Konzentrationsprozessen in
der Versorgungslandschaft führen. Um Probleme in der Patientenversorgung von
vornherein auszuschließen, wurde viel Sorgfalt auf die Formulierung von
Ausnahmen aufgewendet: z.B. um den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen zu
ermöglichen. Den Partnern ist bewusst, dass ein rascher Erkenntniszuwachs auf
diesem Gebiete zu berücksichtigen sein wird. Eine wissenschaftliche Begleitung
wurde deswegen vereinbart. Die Partner möchten selbst aktiv Erkenntnisse
gewinnen und nutzen. Sie haben sich auf eine eigene empirische Erhebung
verständigt. Diese vorausschauende Vorgehensweise wird vom zuständigen
Bundesministerium begrüßt. Das Ministerium hat seine prinzipielle
Unterstützung für die Evaluation signalisiert.
Mit der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS)
hat die Selbstverwaltung eine, wie wir meinen, anerkannte Institution in Sachen
Transparenz und Patientensouveränität im Gesundheitswesen geschaffen. Der Qualitätsreport 2002 und das Internetangebot www.bqs-outcome.de legen Zeugnis hierfür ab.
Etwa 20.000 Zugriffe auf diese Informationen pro Woche werden regelmäßig
registriert. Welche Ergebnisse sind aus Sicht der Ärzteschaft bemerkenswert?
Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Die Zahlen des BQS-Qualitätsreports 2002
geben Hinweise, dass möglicherweise bei jungen Frauen zu häufig die
Gebärmutter entfernt wird, ohne dass medizinisch dafür ein zwingender Grund
vorliegt. Für das Qualitätsziel "Möglichst wenige Hysterektomien bei
Patientinnen mit benigner Erkrankung, die unter 35 Jahren sind" hat die
externe Qualitätssicherung 2.322 Eingriffe registriert. Es gibt Indikationen,
die bei diesen jungen Frauen eine solche Operation erfordern. Diese Indikationen
sind jedoch vergleichsweise selten. 500 Krankenhäuser haben hier ein Ergebnis
berichtet, das den Referenzwert der Fachgruppe Gynäkologie überschreitet. Hier
besteht Handlungsbedarf. Um endgültige Schlüsse abzuleiten, muss die Analyse
vertieft werden. Diese Fragestellungen werden im Dialog der Fachgruppen mit den
Krankenhäusern auf regionaler Ebene intensiv erörtert. Im Rahmen des
Strukturierten Dialogs werden die Krankenhäuser gemeinsam mit den
Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung jede dieser Hysterektomien einzeln
betrachten.
Die Selbstverwaltung hat ein dichtes Qualitätssicherungsnetz
aufgebaut. Eine vergleichbar gute Infrastruktur ist international die Ausnahme.
In Deutschland wird ein vergleichsweise höherer Aufwand betrieben.
International werden hauptsächlich Routinedaten (z.B. aus der Abrechung) für
die Qualitätssicherung verwendet. Die Partner haben sich auf eine eigene
Datenerhebung für die Qualitätssicherung verständigt. Grundlage sind nicht
Stichproben, wie international üblich, sondern flächendeckende Daten.
Die Vertragspartner betrachten die externe
Qualitätssicherung als einen dynamischen Prozess. Entsprechend wurde im Mai
letzten Jahres eine Evaluation aller Maßnahmen der BQS durchgeführt. Das
führte zu einer Neustrukturierung. Beispielsweise wurde eine Erweiterung auf
die "nicht operativen" Therapieverfahren beschlossen. Die Behandlung von
Lungenentzündungen in der inneren Medizin wird gerade entwickelt und soll 2005
eingeführt werden. Die Vertragspartner setzen bei der systematischen
Qualitätsentwicklung unseres Gesundheitswesens auf relevante Informationen aus
dem Alltag der Patientenversorgung.
Abschließend ist aus Sicht der Ärzteschaft festzustellen,
dass die Kooperation aller Beteiligten für die Weiterentwicklung eines
Gesundheitswesen in Richtung eines "lernenden Systems" notwendig ist.
Selbstverständnis der Partner ist auch der Gedanke der gemeinsamen
Verantwortung für die Patientenversorgung.