Die Ärztekammer Berlin - Das Zusammenspiel zwischen Haupt- und Ehrenamt
Die Ärztekammer Berlin - 1961 durch das Berliner Kammergesetz
legitimiert und am 7. Februar 1963 durch die erste konstituierende Sitzung von
Delegiertenversammlung und Vorstand eingerichtet - ist
die Berufsvertretung aller rund 28.000 Berliner Ärztinnen und Ärzte. Sie hat den
Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR), das heißt,
sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben
in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer Aufsichtsbehörde, der
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, kontrolliert
wird.
Alle approbierten Ärzte, die in Berlin ihren Beruf ausüben oder - falls sie
nicht oder nicht mehr arbeiten - dort ihren ersten Wohnsitz haben, sind
Mitglieder bei der Ärztekammer Berlin. Sie alle haben die Möglichkeit, alle vier
Jahre per Briefwahl die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin zu wählen.
Dieses 46-köpfige Kammerparlament ist der zentrale Souverän der ärztlichen
Selbstverwaltung. Seine etwa sieben jährlichen Sitzungstermine können von allen
Kammermitgliedern besucht und verfolgt werden. Ähnlich wie die großen
politischen Parlamente in Parteien, ist auch das Ärzteparlament in sogenannten
"Listen" organisiert, die berufspolitische Strömungen und Sichtweisen
repräsentieren und Meinungen bündeln.
Zu Beginn ihrer 4-jährigen Amtszeit wählt die Delegiertenversammlung in ihrer
ersten, konstituierenden Sitzung den Vorstand, der fortan in ihrem Auftrag die
laufenden Geschäfte der Kammer führt, dem Parlament regelmäßig berichtet und
große Entscheidungen vorbereitet. Die elf Vorstandsmitglieder, allen voran
Präsident und Vizepräsident, sind die politische Außenvertretung der Kammer und
prägen die Linie des Hauses. Sie entscheiden maßgeblich darüber, wozu sich die
Ärztekammer Berlin in welcher Weise äußert, in welche Themenfelder sie bei der
Umsetzung ihrer Pflichtaufgaben zeitlich und personell "investiert", welche
Aspekte sie zurückfährt und welche internen Strukturen sie für eine erkannte
Problemstellung schafft.
Neben den beiden großen politischen Gremien gibt es in der Ärztekammer Berlin
derzeit 24 Arbeitsausschüsse (die meisten von ihnen im Bereich Weiterbildung).
Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen für Vorstand und Delegiertenversammlung
vor und geben Empfehlungen ab. Hier arbeiten etwa 250 Berliner Ärzte
ehrenamtlich mit, viele von ihnen sind gleichzeitig in mehreren Ausschüssen
tätig. Die Ausschüsse werden von der Delegiertenversammlung zu Beginn jeder
Amtszeit gewählt. Fünf offene vom Vorstand berufene Arbeitskreise und vier von
ihm benannte Beauftragte beobachten zudem wichtige Themenfelder und führen dazu
einen regelmäßigen Fachaustausch durch. Die Besetzung der Ausschüsse ist im
Anhang des aktuellen Tätigkeitsberichtes der Ärztekammer aufgeführt.
Unterstützt wird der Vorstand bei seiner Arbeit von den knapp 90
hauptamtlichen Mitarbeitern der Kammer, an deren Spitze der Geschäftsführer
steht.
Das Zusammenspiel zwischen den hauptamtlichen Mitarbeitern und den
für die Kammer ehrenamtlich tätigen Berliner Ärzten, die vor allem in
Nachmittags- und Abendsitzungen im Anschluss an ihren Arbeitstag zusammenkommen,
ist prägend für eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts. So
gut wie die Schnittstellen zwischen Haupt- und Ehrenamt funktionieren, so gut
arbeitet die Ärztekammer für ihre Mitglieder. Dabei ist eine gute Kommunikation,
das regelmäßig geführte Gespräch, das Zuhören und Aufnehmen für beide Seiten
ungemein wichtig.
Ärztinnen und Ärzte, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in der
Ärztekammer Berlin haben, nehmen in der Regel Kontakt zu einer der
berufspolitischen Listen auf, die im Kammerparlament vertreten sind. Die
Listen
treffen sich regelmäßig zum Austausch.
Die Listen stellen im Wahlkampf zum Kammerparlament Kandidaten auf, deren
Platzierung die Berliner Ärzte jedoch in direkter Wahl selbst bestimmen können.
Anders als beim politischen Wahlkampf entscheiden in der ärztlichen
Berufspolitik also die Wähler direkt, wer im künftigen Kammerparlament sitzen
darf. Bei der weiteren Besetzung der Vorstandssitze und Ausschüsse durch das
Parlament (für diese Positionen können übrigens alle Berliner Ärzte kandidieren,
gleichgültig, ob sie im Kammerparlament sitzen oder nicht) funktionieren die
Listen dann genauso wie Parteien im Bundestag. Ihre Durchsetzungskraft hängt von
der Zahl ihrer Parlamentssitze und den Koalitionen ab, die sie eingeht.
Übrigens: Das Gefüge der berufspolitischen Listen ist weit beweglicher als
das von Parteien. So ist der Wahlkampf in der Berufspolitik immer auch eine
Gelegenheit für Berliner Ärzte, selbst neue Listen zu gründen oder bestehende
umzubenennen und neu aufzustellen - was vielfach geschieht.
Die Ärztekammer Berlin ist eine der insgesamt 17 Landesärztekammern der
Bundesrepublik, die sich zu einer Arbeitsgemeinschaft, der Bundesärztekammer,
zusammengeschlossen haben. Sie ist im Gegensatz zu den Landesärztekammern ein
privatrechtlicher Zusammenschluss in der Form eines "Nichteingetragenen
Vereins". Die Bundesärztekammer hat ihren Sitz in Berlin. Ihr oberstes Beschluss
fassendes Gremium mit Empfehlungscharakter ist der Deutsche Ärztetag, der einmal jährlich zusammentritt.