Aktuelle Informationen zum angepassten Dienstbetrieb der Ärztekammer Berlin finden Sie hier.
Der Dienstbetrieb der Ärztekammer Berlin wurde auf Basis der behördlichen Vorgaben (insbesondere SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung) angepasst. Zudem wurden eine Vielzahl weiterer Regeln und Maßnahmen (Hygienekonzept) getroffen, um unter den besonderen Umständen dem Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeitenden der Ärztekammer Berlin gerecht bleiben zu können und einen weitestgehend regulären Dienstbetrieb zu ermöglichen.
Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Berlin
Alle Besucherinnen und Besucher, Dienstleister und Handwerker etc., die die Ärztekammer Berlin aufsuchen, werden gebeten, im Sinne einer Selbsterklärung schriftlich zu bestätigen (Formular zur Selbsterklärung liegt vor Ort aus), dass bei ihnen keine Erkrankungssymptome von COVID-19 (zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) oder grippeähnliche Symptome vorliegen und Sie nicht innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet waren.
Anderenfalls ist ein Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Berlin leider nicht möglich. Die Selbsterklärung wird vier Wochen aufbewahrt und dann datenschutzkonform vernichtet. Wir bitten ausdrücklich um Verständnis. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne und möglichst frühzeitig an.
In den Publikums- und Wartebereichen, Fluren, Treppenhäusern, Personenaufzügen und im Bistro sowie in allen Büro- und (Seminar-)Räumen einschließlich des Konferenzsaals und in anderen Räumlichkeiten der Ärztekammer Berlin ist
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eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern sich eine Person nicht an einem festen Platz (Rednerpult, Arbeitstisch) aufhält, sowie
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ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Die Personenaufzüge dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden. Markierungen im Bereich der Toiletten weisen auf die Abstandsflächen hin.
Vor Ort sind die Räume (Tische, Bestuhlung, Verkehrswege etc.) entsprechender der maximal zulässigen Anzahl der Personen, die die Räume nutzen können, eingerichtet.
Beiträge & Gebühren: Zahlung, Stundung oder Erlass in Härtefällen
Die Ärztekammer Berlin hat aus bekannten Gründen fällige Gebühren und Beiträge bis zum 30. Juni 2020 nicht angemahnt. Nach dem generellen Zahlungsaufschub sollen nunmehr Mitgliedern, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in ernsthafte wirtschaftliche Not geraten sind, weitere Entlastungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Besucher- und Telefonservice
Der Besucherservice der Ärztekammer Berlin wird bis auf Weiteres durch ein eingeschränktes Beratungsangebot per E-Mail und Telefon ersetzt.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Erreichbarkeit.
Unterlagen können über den Postweg (Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin) oder den Hausbriefkasten (am Nebeneingang in der E.T.A.-Hoffmann-Promenade) abgegeben werden.
Begrüßung der neuen Kammermitglieder
Das geplante Begrüßungsgespräch am 2. Dezember 2020 kann leider nicht stattfinden.
Wir bitten um Ihr Verständnis!