Im Folgenden finden Sie Informationen und weiterführende Links zur Beantragung des elektronischen Arztausweises.
HINWEIS: Bitte nicht verwechseln mit dem Arztausweis (nur Sichtausweis).
Der elektronische Arztausweis ist kostenpflichtig!
Die Ärztekammer Berlin ist Herausgeberin des elektronischen Arztausweises (eA oder eHBA), der für die Telematikinfrastruktur (TI) benötigt wird. Dafür arbeitet sie mit vier Unternehmen, sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA), zusammen, die die Ausweise herstellen und ausliefern.
Alle vier VDA haben einen aufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen und bieten technisch gleichwertige Produkte an; zu den jeweiligen Preisen, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten können Sie sich direkt auf den Webseiten der vier VDA (nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge) informieren: D-Trust GmbH, medisign GmbH, SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH/Atos GmbH und T-Systems GmbH.

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Kostenpflichtige Funktionen
- Identifizierung als Ärztin/Arzt - mit einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN) als Barcode und Klarnummer - mit qualifizierter elektronischer Signatur - mit Zertifikat zur Authentifizierung - mit Zertifikat zur Datenverschlüsselung
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Sie nutzen bereits das Mitgliederportal? Dann beginnen Sie Ihren Antrag bitte hier.
Sie können den Antragsprozess auch über unser Webformular starten.
Hier finden Sie eine bebilderte Kurzbeschreibung des Antragsprozesses.
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung des Antragsprozesses mit hilfreichen Links und weiterführenden Informationen, auch zur Inbetriebnahme des Ausweises.
Informationen / Veröffentlichungen / FAQ
Hier finden Sie alle Informationen zu den Kartenherstellern (VDA), den Funktionen des eArztausweises und seinen Einsatzgebieten innerhalb der Telematik-Infrastruktur sowie weiterführende Links.