Im Folgenden finden Sie Informationen und weiterführende Links zur Beantragung des einfachen Arztausweises im Scheckkartenformat.
Die Ärztekammer Berlin stellt seit Mai 2011 statt der bisherigen Papierausweise Arztausweise im Scheckkartenformat aus. Im Gegensatz zum elektronischen Arztausweis verfügt der einfache Arztausweis über keine elektronische Funktionen. Er ist ein reiner Sichtausweis.
Für die Ausstellung des Arztausweises benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ein aktuelles Passfoto (gängige Größe, keine Farbkopien), welches auf der Rückseite mit Ihrem Namen in Druckbuchstaben versehen ist.
Hinweis: Verwenden Sie aus Sicherheitsgründen bitte vorzugsweise ein aktuelles biometrietaugliches Passbild nach den Vorgaben der Bundesdruckerei. Für eine Übergangszeit können auch herkömmliche Passbilder eingereicht werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Fotos, die nicht dem Passbildstandard entsprechen (dazu gehören auch Bewerbungsfotos) nicht mehr akzeptiert werden können.
- Eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bzw. von der Fotoseite ihres Reisepasses. Die Kopie bitte einmal handschriftlich unterschreiben, zur Unterschriftenprobe.
- Ärztinnen und Ärzte mit Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union müssen zusätzlich die Kopie des Aufenthaltstitels einreichen.
- Ggf. amtlich beglaubigte Kopien von fehlenden Urkunden, falls uns diese noch nicht vorliegen.
Sollten Sie bereits Mitglied einer anderen Ärztekammer gewesen sein und haben dort bereits einen Arztausweis, einen Fortbildungsausweis sowie Barcodeetiketten für die Fortbildung erhalten, so gelten diese weiter; der Arztausweis bis zum Ablauf der vermerkten Gültigkeit.
Den Antrag auf Ausstellung des Arztausweises können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie uns diesen per Post mit den nötigen Unterlagen zu.
Der Verlust des Arztausweises ist der Ärztekammer telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.