Sie nutzen das Mitgliederportal noch nicht?
Unsere Online-Services und Ihre Vorteile:
Meldedaten verwalten, Fortbildungspunktekonto einsehen, (elektronischen) Arztausweis, Anerkennung von Weiterbildungen und -befugnissen sowie Fachkunden beantragen etc.
Mehr erfahren und anmelden
Die meistgestellten Fragen von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland finden Sie auf dieser Seite.
Was muss ich tun, wenn ich in Deutschland als Ärztin/Arzt arbeiten möchte?
Voraussetzung dafür ist eine Approbation oder Berufserlaubnis. Diese erteilt die Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen.
Wo kann ich in Berlin eine Approbation oder Berufserlaubnis beantragen?
Eine Approbation oder Berufserlaubnis erteilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin, Telefon: (030) 90229-0 (Zentrale).
Welche Sprachkenntnisse muss ich vorweisen können?
Für die Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis muss der Antragsteller gemäß § 3 der Bundesärzteordnung über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Wann muss ich mich bei der Ärztekammer Berlin anmelden?
Sobald Ihnen die Approbation oder Berufserlaubnis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorliegt, melden Sie sich bitte bei der Ärztekammer Berlin an. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort Neumitgliedschaft.
Was muss ich tun, wenn ich in Berlin eine Weiterbildung fortsetzen/beginnen möchte?
Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass Sie über eine Approbation oder Berufserlaubnis verfügen und Mitglied der Ärztekammer Berlin sind. In Deutschland muss eine ärztliche Weiterbildung unter einer/einem zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arzt erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, im Befugtenverzeichnis gezielt nach befugten Ärztinnen/Ärzten zu suchen, um mit diesen in Kontakt zu treten. Bewerbungen richten Sie bitte an die befugte Ärztin/den befugten Arzt an ihre/seine Dienstadresse.
Kann ich mir bereits absolvierte Weiterbildungszeiten anrechnen lassen?
Voraussetzung dafür ist eine Approbation oder Berufserlaubnis. Diese erteilt die Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen.
Wie kann ich bei der Ärztekammer Berlin eine in einem EU-Land erworbene Facharztbezeichnung anerkennen lassen?
Zur Prüfung dieses Anliegens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser, schriftlicher Antrag
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie der Approbation bzw. Berufserlaubnis
- Vorlage der Original-Facharzturkunde
- Beglaubigte Übersetzung der Facharzturkunde durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- Grundsätzlich Konformitätsbescheinigung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG im Original und beglaubigte Übersetzung der Konformitätsbescheinigung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Weiterbildung und ggf. Berufspraxis
Wie kann ich bei der Ärztekammer Berlin eine in einem Nicht-EU-Land erworbene Facharztbezeichnung anerkennen lassen?
Zur Prüfung einer solchen Anerkennung reichen Sie bitte die Originale und die durch einen amtlich vereidigten Übersetzer gefertigten Übersetzungen von im Ausland erhaltenen Urkunden bzw. Zeugnissen über die ärztliche Weiterbildung und Facharztqualifikation, eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Weiterbildung und ggf. Berufspraxis mit einem entsprechenden Antrag ein. Der zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Gleichwertigkeit anhand der eingereichten Zeugnisse. Wenn eine Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Arzt- oder Facharztdiplom festgestellt wird, ist die Anerkennung Ihrer Qualifikation gegeben. Kann diese Gleichwertigkeit nicht bestätigt werden, d. h. Ihre Weiterbildung weist insgesamt oder in einigen Teilbereichen Defizite auf, so ist bei Weiterbildungsnachweisen aus Drittstaaten eine Kenntnisprüfung erforderlich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie vor der Zulassung zur Kenntnisprüfung die Auflage erhalten, einen zusätzlichen Weiterbildungsabschnitt abzuleisten und nachzuweisen.