Auf den Seiten der Abteilung Weiterbildung finden Sie allgemeine wie auch spezifische Informationen zur Ärztlichen Weiterbildung, Formulare zur Antragstellung, die Weiterbildungsstellenbörse sowie Kontaktmöglichkeiten.
Nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin und nach Erhalt der Approbation bzw. Berufserlaubnis kann eine Ärztin/ein Arzt mit der Weiterbildung beginnen, um eine Facharztbezeichnung zu erwerben. Um eine solche Bezeichnung zu erlangen, bedarf es einer mehrjährigen Weiterbildungszeit bei einer/einem befugten Ärztin/Arzt. Jede Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Ärztinnen und Ärzte können sich außerdem - in der Regel auf der Facharztqualifikation aufbauend - in einem Schwerpunkt oder einer Zusatz-Bezeichnung weiterbilden.
Ziel der Weiterbildung ist gemäß § 1 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung.
Im Folgenden finden Sie Informationen zur ärztlichen Weiterbildung zu den Themen: