Am 23. März 2019 ist das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsstabbruch vom 22. März 2019 in Kraft getreten. Den Wortlaut der geänderten Vorschriften, Hintergrundinformationen und Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
In der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin sind u. a. die Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht und zur sogenannten Fernbehandlung geändert worden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.
Seit dem 30. November 2018 gilt ein neues Heilberufekammergesetz, das Änderungen und Neuerungen enthält und in das auch die Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung integriert worden sind. Den Gesetzestext, die Gesetzesbegründung sowie umfangreiche Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten, mit dem neue Straftatbestände zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen geschaffen worden sind.
Am 10. Dezember 2015 ist der neuer Straftatbestand § 217 StGB in Kraft getreten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Die Regelungen der betreuungsrechtlichen Unterbringung (§ 1906 BGB) und der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sog. ärztlichen Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht (§ 1906a BGB) wurden durch Gesetz vom 17.07.2017 geändert.
Das Berliner "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" (PsychKG) ist am 29.06.2016 in Kraft getreten und hat das bisherige "Gesetz für psychisch Kranke" (PsychKG alte Fassung) abgelöst.
Aufgrund einer Verordnung u.a. zur Änderung der Arzneimittelverschreibeverordnung (AVV) und zur Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) vom 19. Dezember 2014 (BGBl. 2014 Teil I Nr. 62 Seite 2371) treten am 1. Juli 2015 für die Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten wichtige Änderungen in Kraft.
Mit Wirkung zum 01.10.2014 wurde in Berlin ein neuer Leichenschauschein eingeführt. Zudem wurden verschiedene Einzelfragen der ärztlichen Leichenschau durch diese Rechtsänderung neu geregelt.
Am 29. Juni 2012 ist die Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen des Landes Berlin in Kraft getreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Seit dem 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG mit seinen wesentlichen Regelungen ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft.
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Für Ärztinnen und Ärzte stellen sich im Zusammenhang mit den Regelungen wichtige Fragen: Was hat sich mit den neuen Regelungen geändert? Was ist so geblieben wie es war? Und: In welchem Verhältnis stehen die zivilrechtlichen zu den berufsrechtlichen Regelungen in der Berufsordnung für Ärzte? Diese Fragen werden im Folgenden so praxisnah wie möglich und so tiefgreifend wie nötig beantwortet. Im Fokus werden dabei die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Bundesärzteordnung stehen, die auch den intensivsten Einfluss auf die ärztliche Berufsausübung haben.
Am 28. 12.2012 ist das "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber die durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 entstandene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschneidungen an männlichen Kindern beseitigt.
Sowohl das Berliner Kinderschutzgesetz (KiSchuG Bln) vom 17.12.2009 als auch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) enthalten im Interesse des Schutzes Minderjähriger Regelungen zur ärztlichen Berufsausübung. Im Folgenden werden diese Regelungen kurz zusammengefasst.
Im Januar 2010 trat eine Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Von zentraler Bedeutung sind dabei eine ergebnisoffene Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit.