Die einrichtungsspezifisch erforderliche Benennung von Funktionsträgern im Bereich der Qualitätssicherung Hämotherapie sowie deren notwendige Qualifizierung wird in den Richtlinien festgelegt.
Qualitätssicherung umfasst die Gesamtheit der personellen, organisatorischen,
technischen und normativen Maßnahmen, die geeignet sind, die Qualität der
Patientenversorgung zu sichern, zu verbessern und gemäß dem
medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand weiterzuentwickeln. Im Rahmen des
Qualitätssicherungssystems sind die Qualifikationen und die Aufgaben der
verantwortlichen Personen festzulegen.
Gesetzlich vorgeschrieben für alle Einrichtungen, die Blutprodukte anwenden,
ist die Bestellung eines Transfusionsverantwortlichen, der für die
transfusionsmedizinischen Aufgaben verantwortlich ist (Einzelheiten: Punkt
1.4.3.1 der Richtlinien).
Bei größeren Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten ist zusätzlich
für jede Behandlungseinheit ein Transfusionsbeauftragter zu bestellen, der die
Durchführung der vom Transfusionsverantwortlichen bzw. der
Transfusionskommission festgelegten Maßnahmen in der Abteilung sicherstellt
(Einzelheiten: Punkte 1.4.3.2 der Richtlinien).
In Einrichtungen der Akutversorgung ist eine Transfusionskommission zu
bilden, der neben dem Transfusionsverantwortlichen und den
Transfusionsbeauftragten - unter Berücksichtigung der Gegebenheiten - weitere
Personen der Einrichtung angehören (Einzelheiten: Punkt 1.4.3.4 der
Richtlinien).
Für die Überwachung des Qualitätssicherungssystems ist vom Träger ein
ärztlicher Ansprechpartner als Qualitätsbeauftragter zu benennen, der in dieser
Funktion dem Träger gegenüber weisungsunabhängig ist (Einzelheiten: Punkt 1.6.2
und 1.6.3 der Richtlinien).
Einzelheiten darüber, welche Einrichtungen welche Funktionsträger vorhalten
müssen, können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen. Außerdem finden Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer auch die Gesamtnovelle 2005 der
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen ... (Hämotherapie).