(01.03.2016)
Ärzte sind seit Anfang des Jahres aufgerufen, medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen oder Beinahefehler der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden.
In Deutschland sind etwa drei Prozent der notfallmäßigen stationären Aufnahmen in internistischen Abteilungen auf Nebenwirkungen zurückzuführen und insgesamt werden etwa 0,6 Prozent aller internistischen Notaufnahmen als vermeidbare Medikationsfehler eingeschätzt. Um zu prüfen, ob die systematische Analyse von Medikationsfehlern zu einer verbesserten Sicherheit der Patienten beitragen kann, führt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) derzeit ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch.
Nach intensiven Vorarbeiten ist die systematische Fallerfassung gestartet und Ärzte sind seit Anfang des Jahres aufgerufen, medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen oder Beinahefehler zu melden. Aus der systematischen Analyse der gemeldeten Fallberichte sollen dann Ansätze zur Vermeidung von Medikationsfehlern entwickelt werden. Einen spezifischen Berichtsbogen zur Meldung von Medikationsfehlern sowie ausführliche Informationen zum Projekt finden Interessierte auf der Webseite der AkdÄ.