(01.06.2015)
Kurse für ?Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in? in der Ärztekammer Berlin gestartet.
Die vertragsärztliche Abrechnung des Einsatzes einer nichtärztlichen Praxisassistentin setzt nach der zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen geschlossenen Delegationsvereinbarung u. a. voraus, dass die Mitarbeiterin über eine Zusatzqualifikation (Fortbildung) verfügt. Der 1. Fortbildungskurs der Ärztekammer Berlin nach dem Curriculum "Nicht-ärztliche Praxisassistentin", der auch den Vorgaben der Delegationsvereinbarung genügt, ist am 22. April gestartet. Im Konferenzsaal der Ärztekammer Berlin haben die angehenden nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen die ersten acht Fortbildungsstunden der (je nach beruflicher Erfahrung) bis zu 220-stündigen Fortbildung absolviert. Nach einer kurzen Einführung zu den organisatorischen Rahmenbedingungen des Fortbildungskurses durch die Verwaltung der Ärztekammer Berlin übernahm Dozent Dr. med. Jürgen Oldenburg und referierte zur Thematik "Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen".
Aufgrund der großen Nachfrage beginnt am 1. Juni 2015 der 2. Fortbildungskurs. Anliegen der Ärztekammer Berlin ist es, möglichst vielen Interessenten den Abschluss der Fortbildung innerhalb der in der Delegationsvereinbarung gesetzten Übergangsfrist (bis 30. Juni 2016) zu ermöglichen. Bei ausreichender Nachfrage wird ein weiterer Kurs geplant werden. Aktuelle Informationen finden Sie hier.