(31.07.2014)
In der Reihe "Kurzinformationen für Patienten" des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ist ein weiteres Informationsblatt erschienen.
Kurzinformation gibt Überblick zu Risikogruppen, Krankheitszeichen, Meldepflicht und Behandlungsmöglichkeiten
Tuberkulose (TB oder TBC) ist ansteckend und zählt nach wie vor zu den häufigsten Infektionskrankheiten. So erkranken nach Schätzungen weltweit jährlich rund neun Millionen Menschen und auch in Deutschland sind trotz guter Versorgung und Hygiene immer noch rund 4.000 Menschen pro Jahr betroffen. Hervorgerufen wird TB von Bakterien, die überwiegend die Lunge befallen. Etwa bei jedem Zehnten bricht die Krankheit aus und muss behandelt werden. Betroffen sind vor allem Menschen, die mit Patienten mit einer ansteckenden Lungentuberkulose Kontakt haben oder Menschen, deren Abwehrkräfte geschwächt sind. Diagnostiziert ein Arzt eine behandlungsbedürftige TB, ist er gesetzlich verpflichtet, die Krankheit dem Gesundheitsamt zu melden. Ärzte können interessierte Patienten darauf hinweisen, dass sie die Kurzinformation "Tuberkulose - auch hierzulande ein aktuelles Thema" im Internet unter: www.patienten-information.de/kurzinformation-fuer-patienten/tuberkulose abrufen können.
Die Reihe "Kurzinformationen für Patienten" wird im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom ÄZQ in der Medizin entwickelt. Ausgewählte Themen liegen zusätzlich zur deutschen Version auch in verschiedenen weiteren Sprachen vor.