(30.09.2013)
- Berliner Ärzteversorgung -
Nachdem Peter Bobbert (Marburger) in den Vorstand der Ärztekammer Berlin gewählt
worden war, war sein Platz im Aufsichtsausschuss der Berliner Ärzteversorgung (BÄV)
vakant geworden. Beide Ämter zu belegen, ist nach dem Berliner Kammergesetz
nicht möglich. Die Vertreterversammlung der BÄV hatte deshalb in ihrer Sitzung
am 29. August 2013 die Aufgabe, ein neues Aufsichtsausschuss-Mitglied zu wählen.
Einzige Kandidatin war Dorothea Spring (Marburger Bund). Sie erhielt alle
Stimmen der neun anwesenden VV-Mitglieder. Sie war zwar nicht persönlich
anwesend, hatte aber bereits zuvor verkündet, dass sie ggf. die Wahl annehmen
werde.
Neu in der Vertreterversammlung ist Andreas Grüneisen, der für Volker Pickerodt
(beide Fraktion Gesundheit) nachgerückt ist. Pickerodt hatte sein Mandat aus
gesundheitlichen Gründen niedergelegt. VV-Vorsitzender Elmar Wille (Allianz)
dankte ihm für seine langjährige, konstruktive Arbeit. Nach der Wahl informierte
Martin Reiss, Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke
mbH (VGV), über Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts auf die Befreiung von Ärztinnen und Ärzten von der
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht durch die Deutschen Rentenversicherung
(DRV). Er erläuterte die Folgen für die betroffenen Ärzte sowie ihre Arbeitgeber
und beschrieb den daraus erwachsenen Verwaltungs- und Beratungsmehraufwand in
der Berliner Ärzteversorgung. Insbesondere ging er auf die unterschiedlichen
Definitionen der ärztlichen Tätigkeit, die von der DRV und der BÄV verwendet
werden und die daraus erwachsende Rechtsunsicherheit, ein. Anschließend
stellte Marcel Priefert, VGV-Abteilungsleiter, die Unterschiede zwischen dem
bis zum Jahr 2009 praktizierten Kapitalanlagekonzept und dem danach neu
eingeführten Masterfondskonzept. Dabei ging er besonders auf die
Bilanzierungspraxis ein und hob die Vorteile des Masterfondskonzeptes
hervor.