(02.07.2013)
- Ergänzende Empfehlungen zur STIKO -
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin rät ergänzend zu den
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) auch Personen,
die vor 1970 geboren sind, zu einer Masernschutzimpfung. Dies geht aus einem
"Rundschreiben über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen
der spezifischen Prophylaxe" hervor, das am 28.06.2013 im Amtsblatt für Berlin
veröffentlicht wurde. Von Seiten der STIKO gilt diese Empfehlung nur für Personen, die nach 1970
geboren wurden.
Vorsicht bei der Abrechnung!
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin weist in diesem Zusammenhang auf mögliche
Probleme bei der Abrechnung der Impfung gemäß Senatsempfehlung hin. Wie
KV-Vorstand Burkhard Bratzke erläuterte, hat die KV Berlin drei
Impfvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Eine mit
der Knappschaft /Bahn/See, eine mit der AOK und die dritte mit allen anderen
Kassen. In allen Vereinbarungen wird die STIKO-Empfehlung seinen Angaben zufolge
als Grundlage für den Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten und die
Abrechnungsmöglichkeit der Vertragsärztinnen und -ärzte herangezogen. Für alle
Impfungen außerhalb der STIKO Empfehlungen gelte, dass privat liquidiert und
rezeptiert werden muss.
Die KV rät deshalb den Vertragsärzten zwischen den unterschiedlichen Inhalten
der "öffentlich empfohlenen Impfungen" und der "STIKO-Empfehlung" sorgfältig zu
differenzieren. Zu Lasten der Kassen geht in Berlin die Masernschutzimpfung nur,
wenn die Voraussetzungen der STIKO vorliegen. Diese sind wie folgt: Alle
Kleinkinder sollen ab dem 11. Monat zwei Impfungen gegen Masern, meist in
Kombination mit Mumps, Röteln und Varizellen erhalten. Darüber hinaus sollen
Impflücken bei Kindern und Jugendlichen, die bisher nicht zweimal gegen Masern
geimpft wurden, geschlossen werden.
Außerdem empfiehlt die STIKO allen Erwachsenen,
- die nach 1970 geboren wurden und
- bei denen keine Masernerkrankung ärztlich dokumentiert ist und
- die einen unklaren Masernimpfstatus oder aber bislang nur eine oder gar
keine Impfung erhalten haben
eine einmalige aktive Immunisierung vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.