(03.04.2013)
Nachweispflicht für Vertragsärzte und -psychotherapeuten
In 2006 wurde zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der
Ärztekammer Berlin vereinbart, dass diejenigen Berliner Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten, die aus einem Fortbildungszertifikatszeitraum mehr
als die für die Ausstellung eines Fortbildungszertifikates der Ärztekammer
Berlin vorgeschriebene Mindestanzahl von 250 Fortbildungspunkte erworben haben,
grundsätzlich bis maximal 50 "überzählig" erworbene Fortbildungspunkte in den
nachfolgenden Zertifikatszeitraum übertragen lassen können.
Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Ärztekammer Berlin
haben Einvernehmen darüber hergestellt, diese Regelung ab 2013 außer Kraft zu
setzen. Die gängige Praxis, dass eine vorfristige Zertifikatsausstellung
erfolgen kann, sobald 250 Fortbildungspunkte erreicht sind, wird beibehalten.
Für die Punktekontenverwaltung und Ausstellung der Fortbildungszertifikate durch
die Ärztekammer Berlin für die fortbildungsnachweispflichtigen Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten gemäß der Regelung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V kommt damit in Berlin ab 2013
folgende Regelung zur Anwendung:
Für alle Zertifikatszeiträume, die ab dem 01.07.2013 beginnen, gilt: Bei der
Ausstellung eines Erst- oder Folgezertifikates erfolgt kein Übertrag von
überzähligen Fortbildungspunkten in den nachfolgenden Zertifikatszeitraum.