(05.02.2013)
... an die Ärztekammer Westfalen-Lippe
Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen
Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im
Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.
Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer Auslandsqualifikation
bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen
Prüfungszeugnis. Es wird ihnen allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis
erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid.
Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit ist für die Ausübung des Berufs
"Medizinische/r Fachangestellte/r" keine zwingende Voraussetzung, das heißt, man
kann sich auch ohne eine formale Gleichwertigkeitsbescheinigung auf dem
Arbeitsmarkt bewerben. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung macht die im Ausland
erworbene Qualifikation jedoch transparent. Damit ist die Qualifikation für
einen Arbeitgeber besser einzuschätzen.
Den Anspruch auf das Anerkennungsverfahren und das Verfahren selbst regelt das
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
- BQFG).
Die Ärztekammern sind zuständige Stelle für die Durchführung des Verfahrens nach
dem BQFG mit dem deutschen Berufsabschluss "Medizinische/r Fachangestellte/r".
Das Gesetz räumt den zuständigen Stellen die Möglichkeit ein, diese Aufgabe
anderen zuständigen Stellen zu übertragen.
Die Ärztekammer Berlin hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und der
Ärztekammer Westfalen-Lippe die Aufgabe der Gleichwertigkeitsfeststellung
übertragen. Die Aufgabenübertragung wurde durch die jeweils zuständigen
Aufsichtsbehörden genehmigt.
Interessenten aus Berlin, die einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
stellen möchten, wenden sich daher bitte künftig direkt an:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Frau Nicole Recker
Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Telefon: 0251/929-2252
Fax: 0251/929-2299
E-Mail: mfa@aekwl.de