(11.09.2012)
Fachkunde im Strahlenschutz
Die Ärztekammer Berlin ist die zuständige Stelle für die Bescheinigung der
erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung (RöV) für
in Berlin tätige Ärztinnen und Ärzte. Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
nach RöV richtet sich nach der Röntgenverordnung und der Richtlinie "Fachkunde
und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der
Medizin oder Zahnmedizin" (Richtlinie zur RöV).
Die Richtlinie zur RöV ist durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit aktualisiert worden und wird nach entsprechender
Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien für die
betroffenen Ärztinnen und Ärzte verbindlich werden.
Neu eingeführt werden eigene Fachkundetatbestände für die Computertomographie
des Schädels, die Digitale Volumentomographie (DVT) außerhalb der Zahnheilkunde,
die Knochendichtemessung sowie die Röntgendiagnostik für Personen mit der
Fachkunde für "offene radioaktive Stoffe". Zudem wird es Änderungen bei der
Mindestzeit für den Erwerb der Sachkunde im Gesamtgebiet geben, die von 42 auf
36 Monate reduziert wird.
Wer bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie mit dem Erwerb der Sachkunde
für ein Anwendungsgebiet begonnen hat, kann diesen Erwerb nach den bis dahin
geltenden Regelungen bis zum 31.08.2017 beenden.
Die Änderungen der Richtlinie zur RöV finden Sie auf der Internetseite der
Ärztekammer Berlin
www.aerztekammer-berlin.de. Für die Antragstellung auf
Erteilung einer Fachkunde im Strahlenschutz nutzen Sie bitte wie gewohnt das
online-gestützte Antragsverfahren.
Bei Fragen können Sie sich
Montag und Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
telefonisch unter den
Telefonnummern 40806-1005 / -1007 an uns wenden.
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