(27.07.2012)
Die Berliner Hygieneverordnung ist am 29. Juni 2012 in Kraft getreten.
Die Hygieneverordnung für das Land Berlin ist am 29. Juni in Kraft getreten, wie
die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales informiert. Ziel ist die
Senkung der Rate im Krankenhaus erworbener (sogenannter nosokomialer)
Infektionen als auch die Eindämmung der weiteren Verbreitung von Erregern mit
multiplen Resistenzen gegenüber einer antibiotischen Behandlung. Hintergrund des
Erlasses der Hygieneverordnung ist die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) im August 2011. Diese ermächtigt und verpflichtet die Bundesländer,
umfassende Hygiene-Regelungen für stationäre und ambulante medizinische
Einrichtungen zu erlassen. Im Land Berlin war dafür den Angaben zufolge zunächst
die Übertragung der Befugnisse von der Landesregierung auf die Senatsverwaltung
für Gesundheit und Soziales notwendig. Im Einzelnen regelt die Hygieneverordnung
Anforderungen an medizinische Einrichtungen u. a. hinsichtlich der baulichen
Ausstattung, der innerbetrieblichen Strukturen und der Verfahrensabläufe.
Die Hygieneverordnung für das Land Berlin ist online abrufbar unter:
http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHygVO%2Fcont%2FBlnHygVO%2Einh%2Ehtm